Caritas widerruft Kündigung des Hebammenvertrags wegen Kirchenaustritts
Die Hebamme war von 1994 bis 2014 im Krankenhaus beschäftigt. Während dieser Zeit gehörte sie der katholischen Kirche an, verließ diese jedoch im September 2014. 2019 bewarb sie sich erneut um eine Teilzeitstelle im selben Krankenhaus. Die Kirchenmitgliedschaft war in den Interviews kein Thema.
Anschließend erhielt sie den vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag und beigefügt einen Personalfragebogen. Dort erklärte sie wahrheitsgemäß, dass sie die Kirche verlassen würde. Anschließend überreichte sie dem Krankenhaus den unterschriebenen Arbeitsvertrag und den Fragebogen.
Der neue Arbeitsvertrag tritt am 1. April 2019 in Kraft. Die Personalabteilung erfuhr erst im April, Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, von Churchs Weggang. Nach vielen Gesprächen, in denen die Hebamme ihre Gründe für den Austritt darlegte und sich weigerte, wieder beizutreten, trat die Caritas am 26. Juli zurück.
Die Klage der Hebammen hatte vor dem Arbeitsgericht Dortmund zunächst Erfolg, das Landesarbeitsgericht Hamm wies sie jedoch ab.BAG hat den Streit an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwiesen. Dort machten EU-Richter der Caritas klar, dass ihre Erfolgsaussichten gering seien.
Sie hat sich jedenfalls schon vor dem EuGH-Urteil geschlagen gegeben. Dementsprechend wurde das Luxemburger Verfahren abgewiesen. In seinem bestätigenden Urteil stellte das BAG nun fest, dass das Arbeitsverhältnis der Frau fortbesteht.
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Quelle: www.stern.de