- Die EU-Kommission ernannte ByteDance im September hinzu, was auch andere große Unternehmen umfasst. ByteDance reichte daraufhin Klage ein. Ein Antrag auf vorläufige Verfügung scheiterte im Februar - auch der Prozess selbst wurde vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.
- Der Betreiber von TikTok, ByteDance, forderte diese Klassifizierung vor dem Europäischen Gerichtshof heraus.
- Das Europäische Gerichtshof, als Torhüter des EU-Rechtssystems agierend, lehnte im Februar den Antrag auf vorläufige Verfügung gegen ByteDance ab.
- Danach erhielt ByteDance eine weitere Enttäuschung, als das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen seine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission ebenfalls fallengelassen wurde.
- Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat in Luxemburg, wo ByteDance seine europäischen Hauptsitze hat, und in den EU-Mitgliedstaaten Besorgnis ausgelöst.
- Traurig über den Ausgang, studiert ByteDance jetzt sorgfältig das Urteil des Gerichts, um mögliche nächste Schritte zu erkunden.
ByteDance, Betreiber von TikTok, scheitert beim Klageverfahren gegen die Klassifizierung als Datenschutzbehörde
(Note: In German, the days of the week have direct translations, so they do not need to be translated specifically in this context.)
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