zum Inhalt

Bußgelder für illegalen Handel mit antiquierten Kunstgegenständen in Hamburg

Zwei Personen wurden in einem Gerichtsverfahren wegen angeblichen illegalen Handels mit Antiquitäten zu Geldstrafen von 900 Euro und 1200 Euro verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag bestätigte. Die Urteile wurden Berichten zufolge wegen der langen Dauer des Verfahrens vorzeitig...

Thrakische Kunstschätze in einer Ausstellung
Thrakische Kunstschätze in einer Ausstellung

Bußgelder für illegalen Handel mit antiquierten Kunstgegenständen in Hamburg

In der Verhandlung im März warfen zwei Angeklagte, die 84 und 88 Jahre alt waren, versucht, einige kostbare Artefakte einem Kurator zu verkaufen. Diese Artefakte bestanden aus einem goldenen Trinkhorn aus der Thrakischen Zeit, goldenen Gürtelstücken aus der Sassanidenzeit und einem massiven Hittiten-Stein, der über 600 Kilos gewogen hat, unter anderem.

Nach Angaben der Anklage waren diese Schätze vermutlich gestohlen und illegal gehandelt. Das Staatsanwaltschaftsamt behauptete, der Kurator zeigte Interesse an der Angebotseinigung vor heimlich den Behörden kontaktiert zu haben. Anfangs wurden drei weitere Personen wegen Erpressung in diesem Fall angeklagt. Leider ist eine von ihnen verstorben, und gegen die vierte wurde kein Anklage erhoben. Die Verhandlungen gegen die vierte Person wurden fallen gelassen.

Scheinbar war der 84-jährige Angeklagte in ganz Europa als Händler antiker kultureller Artefakte bekannt. Anklagebehörden bezichtigten ihn, mit den anderen Angeklagten in Zusammenarbeit getreten zu sein, um wertvolle antike Kunststücke in Museen in Hamburg zu verkaufen. Die Drei sollen angeblich 1,5 Millionen Euro in bar für das goldene thrakische Trinkhorn alleine gefordert haben.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles