Buschmann will den Ursprung von Handwerk und Industrieprodukten schützen
Ähnlich wie bei Lebensmitteln sollen in Zukunft auch Herkunftskennzeichnungen für handwerkliche und industrielle Produkte besser geschützt werden. "Speziell handwerkliche und industrielle Produkte aus Deutschland fallen durch ihren besonderen Wert und Beliebtheit auf, da sie in einer bestimmten Region hergestellt werden", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag. Neue Regelungen sollen es Herstellern erleichtern, dies als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
"Jeder kennt den 'Schwarzwälder Schinken' oder die 'Thüringer Rostbratwurst'", betonte Buschmann. Geschützte Produktnamen beschränken sich jedoch nicht auf den landwirtschaftlichen und Lebensmittelbereich. Bisher war das Verfahren kompliziert, mit nur zwei geschützten geografischen Herkunftsangaben: "Solinger Messer" und "Glashütter Uhren".
Um dies zu ändern, wurden die geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte erstmals auf EU-Ebene geregelt. Am Freitag präsentierte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Vorschriften im deutschen Recht. Im Wesentlichen orientiert sich das Ministerium an den Vorschriften für landwirtschaftliche Produkte.
Die notwendigen Untersuchungen werden vom Patentamt durchgeführt, erklärte das Ministerium. "Dabei sind insbesondere die zuständigen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände und -organisationen beteiligt." Nach einer positiven Prüfung leitet es die Anträge an das Europäische Patentamt weiter, das schließlich die geschützte Herkunftsbezeichnung registriert.
Die staatlichen Behörden sind für die Kontrolle zuständig. Der Online-Handel steht dabei im Fokus, erklärte das Justizministerium. Die staatlichen Behörden werden daher "berechtigt sein, Produkte verdeckt zu kaufen" - sogenannte Mystery Shopping. Im Falle von Verstößen wie der unrechtmäßigen Verwendung einer geschützten Bezeichnung können Schäden und Bußgelder verhängt werden.
Buschmann lobte die Anerkennung von "Schwarzwälder Schinken" und "Thüringer Rostbratwurst" und ihre geografischen Herkunftsangaben. Allerdings erwähnte er, dass es im nicht-landwirtschaftlichen Bereich nur zwei solche Schutzvorschriften gibt. Er begrüßte die geplanten Änderungen, um geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte auf EU-Ebene zu regeln.