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Das Dublin-System gilt, was bedeutet, dass das EU-Mitgliedsland für einen Flüchtling das ist, in...
Das Dublin-System gilt, was bedeutet, dass das EU-Mitgliedsland für einen Flüchtling das ist, in dem er die EU betraten hat. Trotzdessen kommen noch viele nach Deutschland, obwohl das so ist.

Buschmann werde Dienstleistungen für Asylbewerber kürzen

Jeder, der in another EU-Land eintritt und anschließend nach Deutschland kommt, soll kein Anspruch auf Sozialhilfe haben, lautet die Ansicht des Bundesjustizministers Buschmann. Die FDP-Politiker fordert die Finanzierung der Rückkehrkosten dieser Asylsuchenden.

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann setzt sich für eine Senkung der Sozialleistungen für bestimmte Asylbewerber ein. Dies sind die Asylsuchenden, die nach Deutschland von einem EU-Land einreisen.

"Das Dublin-System gilt, das die EU-Mitgliedsstaaten für einen Flüchtling verantwortlich macht, in dem sie den EU eintraten. Aber viele kommen immer noch nach Deutschland," sagte der FDP-Politiker dem "Welt am Sonntag". Er forderte weiter "Ich meine, wir könnten die Sozialleistungen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken in solchen Fällen."

Asylsuchende haben bereits Anspruch auf Unterstützung in ihrem ersten Einreise Land. "Sie können nicht von der Solidarität der Leute hier leben lassen, wenn sie nicht zurückgehen wollen," betont er. "Das mag umstritten sein, aber wir müssen die Anziehungsfaktoren begegnen, die derzeit viele Menschen uns regelmäßig anlocken."

Buschmann: Rückkehrsleistungen nicht rechtskräftig

Nach dem Dublin-Vertrag ist nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. Faktoren, die berücksichtigt werden, sind unter anderem das erste Einreise Land. So wird auch überprüft, ob ein Familienmitglied in einem anderen Mitgliedsstaat bereits anwesend ist.

Im EU im Jahr 2023 wurden etwa 1.05 Millionen Erstasylanträge gestellt - die höchste Zahl seit 2016. Davon entfielen rund 329.035 auf Deutschland, was ungefähr ein Drittel entspricht. Buschmann betonte, dass Rückkehrsleistungen für Asylsuchende auf deutschem Boden rechtskräftig nicht durchzusetzen sind - aufgrund der Gerichtsbarkeit des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

"Aber es gibt andere Möglichkeiten, wie Grenzkontrollabkommen mit benachbarten Ländern. Das bedeutet, dass Kontrollen auf ihrem Gebiet stattfinden, mit ihrer Einwilligung. Rückkehrsleistungen können dann noch erfolgen. Und wir haben das schon länger getan."

Das Europäische Parlament diskutiert derzeit den UN-Flüchtlingspakt, der die weltweiten Antworten auf Migration koordinieren will. Trotzdem setzt sich der FDP-Politiker Marco Buschmann, ein deutscher Politiker, dafür ein, dass Asylsuchende, die nach Deutschland in andere EU-Länder einreisen, keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Diese Haltung ist mit seiner Vorschlag, die Rückkehrkosten dieser Asylsuchenden allein zu finanzieren, vereinbar.

Buschmann argumentiert, dass das Dublin-System, das die Verantwortung für einen Flüchtling einem EU-Land zuweist, in Vergessenheit gerät. Er schlägt vor, die Sozialleistungen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten in solchen Fällen zu beschränken, da Asylsuchende bereits Anspruch auf Unterstützung in ihrem ersten Einreise Land haben.

Der FDP-Politiker betont, dass Asylsuchende nicht von der Solidarität der Menschen in Deutschland leben dürfen, wenn sie nicht zurückgehen wollen. Er kennt an, dass diese Meinung umstritten sein mag, aber er hält es für notwendig, die Anziehungsfaktoren, die Migranten unregelmäßig anlocken, anzusprechen.

Allerdings erkennt Buschmann an, dass die Rückkehr von Asylsuchenden auf deutschem Boden rechtskräftig nicht durchzusetzen ist, aufgrund der Gerichtsbarkeit des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er schlägt alternative Möglichkeiten vor, wie Grenzkontrollabkommen mit benachbarten Ländern, um Rückkehrsleistungen möglich zu machen.

Im Jahr 2023 hat die EU ungefähr 1.05 Millionen Erstasylanträge erhalten, wovon ungefähr ein Drittel, rund 329.035, in Deutschland gestellt wurden. Buschmann betont, trotz der Herausforderungen gibt es noch Möglichkeiten, die Migration innerhalb des EU-Asylrechts effizient zu verwalten.

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