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Buschmann sagt, dass geheime Suchen "absolut tabu" seien

Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte in Zukunftsecret search apartments_ENABLED_to BKA - zumindest in Fällen von vermutetem Terrorismus. Justizminister Marco Buschmann kritisiert dies.

- Buschmann sagt, dass geheime Suchen "absolut tabu" seien

Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt die geplante Erweiterung der BKA-Befugnisse für Hausdurchsuchungen ab, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagen hat. "Es wird keine Befugnisse für heimliche Überwachung in Wohnungen geben", sagte der FDP-Politiker dem "Bild"-Zeitung. "Das machen wir nicht in einem Grundgesetz-gemäßen Staat. Das wäre ein absolutes Tabu."

Faeser will es dem Bundeskriminalamt (BKA) ermöglichen, in bestimmten Fällen verdeckte Hausdurchsuchungen durchzuführen, wie es in einem Entwurf aus ihrem Ministerium heißt, der derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert wird. Diese Maßnahme wäre nur erlaubt, wenn eine konkrete Terrorgefahr besteht und Unsicherheit darüber, in welcher Phase sich die Planung befindet, so der Entwurf.

Faeser will das BKA-Gesetz ändern

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Bundespolizeigesetzes enthält auch die Befugnis, biometrische Bilddaten im Internet zu vergleichen und bereits gesammelte Daten mithilfe von AI-basierten Werkzeugen auszuwerten und existente Verbindungen zu identifizieren.

Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab, sagte Buschmann zum Entwurf. Wenn jemand das ernsthaft vorschlagen würde, würde ein solcher Vorschlag nicht durch die Regierung passieren, und es gäbe auch keine Mehrheit im Parlament dafür.

Faesers Vorschlag zur Änderung des BKA-Gesetzes enthält Pläne, dass das Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen eine Wohnungsdurchsuchung durchführen kann, zum Beispiel wenn eine konkrete Terrorgefahr besteht und Unsicherheit darüber, in welcher Phase sich die Planung befindet. Bundesjustizminister Marco Buschmann ist jedoch strikt dagegen und betont, dass es in einem Grundgesetz-gemäßen Staat keine Befugnisse für heimliche Überwachung in Wohnungen geben wird.

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