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Buschmann plädiert für eine Umgestaltung der Familienrechtsvorschriften

Nationen sollten ihre Meinungen äußern.

In einem Vorschlag des Justizministeriums sollen alleinstehende Einzelpersonen in Zukunft das Recht...
In einem Vorschlag des Justizministeriums sollen alleinstehende Einzelpersonen in Zukunft das Recht erhalten, Kinder zu adoptieren.

Buschmann plädiert für eine Umgestaltung der Familienrechtsvorschriften

Familienrechtliche Angelegenheiten sind häufig von starken Emotionen geprägt, was ihre faire Behandlung erschwert. Ein Vorstoß des Justizministers Buschmann will nun insbesondere die Rechte von Kindern und unverheirateten Personen stärken. Auch Änderungen bei den Unterhaltsverpflichtungen von Ehepartnern sind geplant.

Diese geplante Überarbeitung des Familienrechts soll es einfacher machen, dass unverheiratete Väter in Sorgerechtsstreitigkeiten anerkannt werden. Dies ist Teil eines Entwurfs des deutschen Bundesjustizministers Marco Buschmann für eine überarbeitete Regelung des Kindschaftsrechts, der der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht wurde. Demnach erhält ein Mann automatisch den Status der gemeinsamen Sorge, wenn er die Vaterschaft anerkennt und einer der Elternteile innerhalb eines Monats keine Gründe gegen die gemeinsame Sorge vorbringt.

Auch die Rechte der Kinder werden gestärkt. So hätte ein Kind bei geschiedenen Eltern beispielsweise das Recht, eine Überprüfung der bestehenden Sorgerechtsregelung zu beantragen, wenn es 14 Jahre alt wird. Der Entwurf betont auch das Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft.

Ursprünglich wollte Buschmann seine Entwürfe für die Überarbeitung des Kindschafts-, Unterhalts- und Vaterschaftsrechts im Herbst dem Kabinett vorlegen. Allerdings sehen einige Mitglieder der Ampelkoalition noch einen Bedarf an Abstimmung. Um den Prozess zu beschleunigen, hat das Justizministerium ein Treffen mit Vertretern der Landesjustizverwaltung für den 25. Oktober einberufen. Diese Entwürfe wurden auch zusammen mit der Einladung von Staatssekretärin Angelika Schlunck verteilt.

Adoptionsmöglichkeiten für unverheiratete Paare

Beobachter der bevorstehenden Reform werden auch diejenigen bemerken, die eine Adoption anstreben. Hier wird eine Liberalisierung vorgeschlagen. In Zukunft sollen auch unverheiratete Paare ein Kind gemeinsam adoptieren dürfen. Der Entwurf sieht vor, dass die Adoption durch eine alleinstehende Person sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare möglich ist.

Beachtenswert ist auch eine Änderung, die das Justizministerium vorgeschlagen hat und deren Details seit mehreren Monaten bekannt sind. Demnach soll der unterhaltsverpflichtete Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart wurde, in Zukunft weniger Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29% der Betreuungsverantwortung übernimmt. Die Anzahl der Übernachtungen soll die Berechnung des Anteils bestimmen.

Die geplante Überarbeitung des Familienrechts eröffnet auch Adoptionsmöglichkeiten für unverheiratete Paare. In Zukunft sollen sie ein Kind gemeinsam adoptieren dürfen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart wurde, in Zukunft weniger Kindesunterhalt zahlen muss, wenn er mindestens 29% der Betreuungsverantwortung übernimmt. Die Anzahl der Übernachtungen soll die Berechnung des Anteils bestimmen.

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