Buschmann lehnt Einheitliche Regeln zum Anketten der Fußfelder ab
Bundesministerin des Innern Faeser kündigt an, Maßnahmen gegen Haushaltsgewalt konsequent durchzuführen. Sie konultiert dazu mit dem Bundesjustizminister Buschmann. Letzterer lehnt ein einheitliches bundesgesetzliches Regelungskonzept für Haussperrringel gegen Haushaltsgewalt ab, stattdessen verweist er auf die Zuständigkeit der Landespolizei.
Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht ein einheitliches bundesgesetzliches Regelungskonzept für die Anwendung elektronischer Haussperrringel an Haushaltsgewalt als unnötig an. Er lehnt eine entsprechende Forderung, die auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni lautgeworden war, ab. Der FDP-Politiker erkennt die Notwendigkeit, bessere Schutzmaßnahmen gegen Gewalt durch Partner oder Ex-Partner zu schaffen.
Bundesländer, die elektronische Haussperrringel verwenden wollen, könnten sich selbst darüber regeln, sagte Buschmann. Das elektronische Haussperrringel meldet die Lage - wenn jemand trotz Verbotes dem Wohnsitz der Opfer naherkommt, werden die Polizei alarmiert.
"Haushaltsgewalt verursacht unerträglichen Leid für Opfer", betont Buschmann. Er ist mit den Innenministerinnen/-ministern einig, dass hier mehr Schutz notwendig ist. "Als Justizministerin bin ich konkret dagegen vor," sagte er hinzufügen. Sein Ministerium arbeitet derzeit an Reformen des Kinderschutzgesetzes und des Familienverfahrensgesetzes. Beide Projekte sollen bessere Schutzmaßnahmen gegen Haushaltsgewalt bieten.
Polizei soll über Haussperrringel entscheiden
Sollten die Innenministerinnen/-minister Haussperrringel als wirksames Mittel gegen Haushaltsgewalt ansehen, könnten sie sie sofort unter Polizeigesetz einführen, erklärte Buschmann. "Wollen Sie Haussperrringel, so wäre auch eine Regelung dazu im Polizeigesetz gut", sagte der FDP-Minister. Tatsächlich wenden sich Opfer von Haushaltsgewalt meistens an die Polizei. "Deshalb ist es sinnvoll, dass die Polizei über die Ausstellung von Haussperrringeln entscheidet."
Das Polizeigesetz in Bayern und Hamburg erlaubt die Anwendung von Haussperrringeln im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen und parallel mit zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen, setzte Buschmann fort. "Keiner verhindert anderen Bundesländern, dies als Vorbild zu nehmen."
Bundesministerin des Innern Faeser kündigte auf der IMK im Juni an, Verbote, die mit Haushaltsgewalt in Verbindung stehen, "konsequent durchzuführen und genau zu überwachen". Sie konultiert mit Buschmann. Würden Tätern elektronische Haussperrringel zur Kontrolle zugewiesen, könnten die Polizei schneller intervenieren, falls Notfälle auftreten, und Frauen besser vor Gewalt schützen.
Faeser verwies auf entsprechende Regelungen in Österreich als Beispiel. In Deutschland, laut Polizeistatistiken, wurden 2023 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet - 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern gab es 24.
- Obwohl Bundesjustizminister Buschmann eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung für elektronische Haussperrringel gegen Haushaltsgewalt ablehnt, erkennt er die Notwendigkeit, bessere Schutzmaßnahmen gegen solches Gewalt zu schaffen.
- Bundesministerin des Innern Faeser und Buschmann arbeiten zusammen, um Maßnahmen gegen Haushaltsgewalt zu stärken, wobei Faeser die Anwendung elektronischer Haussperrringel für die Kontrolle von Tätern vorschlägt.
- Im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Überwachung von Haushaltsgewalt fordert der FDP-Politiker Marco Buschmann, wenn Bundesländer elektronische Haussperrringel verwenden wollen, sollten sie sie unter Polizeigesetz regeln, da es sich bei den Opfern meistens um die Polizei handelt, an die sie sich wenden, um Hilfe zu erhalten.