OVG-Urteil - Bundeswehr darf weiterhin am Flughafen Tegel landen
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durfte die Bundeswehr weiterhin auf dem alten Flughafen Berlin-Tegel landen. Wie das OVG mitteilte, wies ein Richter am Mittwoch in zweiter Instanz die Klage des Eigentümers ab. Deshalb vermietete die Frau mehrere Wohnungen auf ihrem Grundstück, die etwa 200 Meter vom militärischen Teil des alten Flughafens entfernt liegen. Sie beklagte unter anderem, dass der Flugverkehr ihr Eigentum beeinträchtige und die Gesundheit ihrer Mieter beeinträchtige.
Hintergrund der Klage ist die sogenannte Luftverkehrslizenz. Nach Ablauf der Betriebsgenehmigung des Flughafens im Mai 2021 erteilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Flugvorbereitungsrechte.
Seit 1998 transportiert der Flugdienst Personal aus dem sogenannten „Politisch-parlamentarischen Bereich“. Die Lizenz erlaubt ihr, bis zu 1.200 Hubschrauber pro Jahr zu starten und zu landen. Sie soll so lange gelten, bis die Infrastruktur für den Flugbetrieb am Flughafen Schönefeld BER zur Verfügung steht – spätestens jedoch bis Ende 2029.
„Die Durchführung des in Rede stehenden Fluges stellt für die klagenden Mieter keine gesundheitliche Gefährdung dar und ist im Sinne des Fluglärmschutzgesetzes nicht unzumutbar“, heißt es in der Stellungnahme des OVG. „Die Genehmigung ist daher erforderlich und rechtmäßig.“ „Insbesondere behält es die erforderlichen besonderen Eigenschaften bei und umgeht nicht die gesetzliche Verpflichtung, ausschließlich am Flughafen zu starten und zu landen.“ Das OVG bestätigte daher das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Pressemitteilung Informationen zum alten Flughafen Berlin-Tegel
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Quelle: www.stern.de