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Bundesverwaltungsgericht setzt "kompakte" Verbote aus

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Durchsetzung des Verbots der rechtsextremen 'Compact'-Zeitschrift in einem einstweiligen Verfügungsverfahren teilweise ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung wird in zukünftigen Verfahrensschritten getroffen. Das Bundesinnenministerium hat...

Bundesverwaltungsgericht setzt "kompakte" Verbote aus

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli verboten, begleitet von gleichzeitigen Durchsuchungen seiner Geschäftsräume und Privatwohnungen. Das Ministerium rechtfertigte das Verbot damit, dass die Compact Magazin GmbH die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt und eine verfassungsfeindliche Haltung einnimmt.

Faeser hatte das Magazin damals als "eine zentrale Sprachrohr der rechtsextremen Szene" beschrieben. Es hetze "in unappetitlicher Weise gegen jüdische Frauen und Juden, gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen unsere parlamentarische Demokratie".

Die Compact Magazin GmbH, geführt von Aktivist Jürgen Elsässer, hat sowohl Klage als auch einen Eilantrag gegen das Verbot beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Eilantrag war teilweise erfolgreich. Das Magazin kann vorerst weiterhin veröffentlicht werden, bis über die Klage entschieden wird. Die beschlagnahmten Beweise können jedoch weiterhin ausgewertet werden.

Das Gericht stellte nach einer ersten Prüfung fest, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen sind. Es kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob "Compact" gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist. Während es Anzeichen für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten gibt, zweifelt das Gericht angesichts der Meinungs- und Pressefreiheit, ob diese Textpassagen so dominant sind, dass sie ein Verbot rechtfertigen.

Es betonte, dass es mildere Mittel gibt - wie Veranstaltungenverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Redeverbote und Einschränkungen und Verbote von Versammlungen. Nach der ersten Abwägung im Eilverfahren überwiegt das Interesse von "Compact", die unmittelbare Vollziehung des Verbots auszusetzen, das öffentliche Interesse an dieser unmittelbaren Vollziehung.

Chefredakteur Elsässer bezeichnete die einstweilige Entscheidung am Mittwoch auf dem Online-Dienst X als "einen Sieg". "Eine Entscheidung wird erst im Hauptverfahren fallen, und die werden wir auch gewinnen", schrieb er.

Das Innenministerium betonte hingegen, dass es "umfassend begründet und mit umfassenden Beweisen der Sicherheitsbehörden das verfassungsfeindliche, aggressive-kämpferische Verhalten der Compact Magazin GmbH nachgewiesen hat". Es werde seine Rechtsmeinung im Hauptverfahren weiter vertreten und "die dominierende Charakteristik der Verfassungsfeindlichkeit weiter untermauern".

Der Deutsche Journalisten-Verband sah in der Entscheidung "eine klare Verpflichtung des Gerichts auf das Grundrecht der Pressefreiheit".

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch sagte der Zeitung "Welt": "So wenig ich die Inhalte von 'Compact' teile, so sehr kann ich verstehen, dass das Bundesverwaltungsgericht im vorläufigen Verfahren den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit als vorrangig ansieht."

Die Linke sah die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als "Beweis für eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit", wie die Sprecherin für Inneres der Fraktion im Bundestag, Martina Renner, der Zeitung sagte.

Ich werde es nicht schönreden, das Verbot von Compact war ein umstrittenes Thema. Trotz der Behauptungen des Innenministeriums hat das Bundesverwaltungsgericht angedeutet, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen sind, was eine nuanciertere Betrachtung der Situation nahelegt.

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