- Bundesverfassungsgericht führt digitale Dienstleistungen ein
Ab August können Anträge, schriftliche Einlegungen und Anlagen elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Diese Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die im April vom Bundestag beschlossen wurde, tritt am 1. August in Kraft.
Die Einreichung muss über einen zugelassenen Übertragungskanal gesendet werden, betont das höchste deutsche Gericht. "Diese Kanäle gewährleisten, dass die Nachrichten immer sicher sind und jederzeit festgestellt werden kann, wer eine Nachricht gesendet hat." Sichere Übertragungskanäle sind unter anderem der besondere elektronische Anwaltspostfach oder das elektronische Bürger- und Organisationspostfach. Eine Einreichung per E-Mail, Kurznachrichtendienst oder sozialen Netzwerken ist nicht möglich.
Bürger können die neue digitale Methode ab August nutzen, müssen dies jedoch nicht. Sie können ihre Dokumente weiterhin auf dem Postweg oder per Fax einreichen, so das Bundesverfassungsgericht. Rechtsanwälte, Behörden und öffentliche Rechtsträger sind zur elektronischen Einreichung verpflichtet. Das Karlsruher Gericht kann nun auch verfahrensbezogene Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Vertreter übermitteln.
"Das war der richtige Zeitpunkt: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Deshalb ist es richtig, dass es nun auch digital erreichbar ist." Dieser Tag markiert einen weiteren wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Rechtspflege.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun, dass Anträge, schriftliche Einlegungen und Anlagen elektronisch eingereicht werden, wie es das geänderte Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorsieht. Die sicheren elektronischen Übertragungskanäle, wie sie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorschreibt, gewährleisten den Schutz der Nachrichten und der Identität der Absender.