Bundesverfassungsgericht: Berliner Bundestagswahl muss teilweise wiederholt werden
Den damaligen Unionisten ging der Bundestagsbeschluss nicht weit genug. Sie wandte sich an das Verfassungsgericht, um sicherzustellen, dass in der Hälfte der Berliner Wahlkreise ein zweiter Wahlgang über die Parteilisten abgehalten wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine derart erhebliche Ausweitung und deren Wiederholung in ganz Berlin jedoch ab.
Mehr als 1.700 Menschen, darunter auch der damalige Bundeswahlleiter selbst, erhoben Einwände gegen die Wahl, weil sie beispielsweise fehlende Stimmzettel hatten oder die Wahlbüros zu lange geöffnet hatten. Der letztmögliche und wahrscheinlichste Termin für eine teilweise Wiederholungswahl ist der 11. Februar.
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Quelle: www.stern.de