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Bundestag soll strengere Benimmregeln bekommen

Ampel will Bußgeld verdoppeln

Ein Ordnungsruf von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas könnte in Zukunft teuer werden.
Ein Ordnungsruf von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas könnte in Zukunft teuer werden.
  1. Der Präsident des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, überwacht in Zukunft die striktere Sanktionsregeln für Abgeordnete, wie sie vom Ampel-Bündnis vorgeschlagen wurden.
  2. Die Verkehrslicht-Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant, die Rechte der Oppositionsfraktionen auszuweiten, einschließlich der Sicherstellung, dass öffentliche Anhörungen innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden.
  3. Filiz Polat von Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Verpflichtung zur Vermeidung von rassistischen oder sexistischen Aussagen oder Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern und Dritten, wie Teil der vorgesehenen Modernisierung der Regeln des Deutschen Bundestages.
  4. Stephan Thomae von der FDP betont die Notwendigkeit, lebendigere Debatten im Bundestag zu ermöglichen, indem Fragen und Interventionen während Plenarsitzungen während der Live-Übertragungen zulässig sind, wie Teil der vorgesehenen Regeländerungen.

Bundestag soll strengere Benimmregeln bekommen

In der vergangenen Kalenderjahr erteilte das Präsidium des Deutschen Bundestages mehr Befehle zur Ordnung, als in der gesamten vorherigen Legislaturperiode. Der Parlament will in Zukunft strenger vorgehen. Wer wiederholt verstößt, muss als Folge eine Ordnungsstrafe zahlen. In einem Entwurf für eine Auflösung, der von Ampel-Koalitionspolitikern vorgeschlagen wurde, sollen die SPD, Grünen und FDP-Fraktionen heute stimmen. In diesem Entwurf ist eingetragen, dass in Zukunft automatisch eine Ordnungsstrafe verhängt werden soll, wenn ein Abgeordneter drei Verwarnungen innerhalb von drei Sitzungswochen erhält.

Bis dahin handelte es sich um eine Frage der Ermessensentscheidung. Die Geschäftsordnung besagt lediglich: "Der Präsident des Deutschen Bundestages kann ohne Befehl eine Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro gegen einen Mitglied des Deutschen Bundestages wegen eines geringfügigen Verstösses oder der Würde des Deutschen Bundestages verhängen." Die Höhe der Ordnungsstrafe soll verdoppelt werden - auf 2.000 Euro in der ersten Instanz und 4.000 Euro bei Wiederholung.

Das Präsidium des Deutschen Bundestages erteilte in der vergangenen Kalenderjahr 51 Befehle zur Ordnung, um Verbalausbrüche und andere Verstöße anzusprechen. Das war mehr als in der gesamten vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021, in der, wie eine Prüfung des Deutschen Bundestages ergab, 49 Befehle zur Ordnung erteilt wurden. Vor 2017, als die AfD ins Parlament kam, gab es nur ein bis zwei Befehle zur Ordnung pro Legislaturperiode.

Erweiterung der Oppositionsrechte

Laut Quellen der Koalition soll der Entwurf in der ersten Lesung am Donnerstag diskutiert werden. Koalitionsvertreter haben der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass sie mit der Union-Fraktion kein gemeinsames Resolutionsthema erreichen konnten, aber an diesem Ziel festgehalten haben.

"Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen ausdehnen: Öffentliche Anhörungen, die von ihnen angefordert werden, müssen in Zukunft innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden," sagt Filiz Polat von den Grünen. Bis dahin gab es keine Zeitbegrenzungen für dies. Im Entwurf ist auch vorgeschlagen, dem Regeln des Deutschen Bundestages folgendes hinzuzufügen: "Jegliche verletzende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistische Aussagen oder Verhalten gegenüber einem Mitglied oder Dritten soll vermieden werden."

Die Befugnisse der Ausschussvorsitzenden sollen erweitert werden. Nach dem Vorschlag soll der Vorsitzende formaldisziplinarische Befugnisse über die Mitglieder erhalten. Bei schweren Störungen kann der Vorsitzende, mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit, den Störer von weiteren Beratungen ausgeschlossen werden.

Die Regeln des Parlaments des Bundes stammen aus den 1980er-Jahren, sagt SPD-Abgeordneter Johannes Fechner. Eine grundlegende Modernisierung ist notwendig. Es geht auch darum, lebendigere Debatten im Bundestag zu ermöglichen, betont Stephan Thomae von der FDP. Beispielsweise sollen Fragen und Interventionen während Plenarsitzungen während der Live-Übertragungen jetzt zulässig sein.

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