Bundestag erhöht erneut die Obergrenze für die Parteienfinanzierung
Die neue absolute Obergrenze beträgt 184,8 Millionen Euro und gilt rückwirkend ab 2018. Darüber hinaus wird ein jährlicher Fortschritt geplant – auch retrospektiv und prospektiv – der unter anderem die Inflation berücksichtigt.
Im Gesetzentwurf heißt es, die Erhöhung sei „angesichts der gestiegenen Anforderungen an die politische Arbeit und der gestiegenen Anforderungen an die innerparteiliche Mitbestimmung notwendig.“ „Zusätzlicher Finanzbedarf“ entsteht vor allem durch Kosten für Internetauftritte, Fake-News- und Hacking-Bekämpfung, Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen, soziale Medien und andere neue Kommunikationskanäle.
Dietmar Nitan (SPD) sagte während der Plenardebatte, damit demokratische Parteien in öffentlichen Debatten über digitale Plattformen und soziale Medien sichtbar und relevant seien, müssten sie „viel in die digitale Kommunikation investieren“. Die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner sagte, die Parteiendemokratie müsse „gegen Angriffe auf die liberale Demokratie resistent“ sein.
Erin Mihalik von den Grünen sagte, dass es besonders in einer Zeit, in der sich die öffentliche Meinung dramatisch verändert habe und extremistische Kräfte immer stärker vertreten seien, besonders wichtig sei, politische Parteien so zu gründen, dass sie den verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen.
Im Sommer 2018 erhöhte der Bundestag mit einem Votum der damals regierenden Großen Allianz aus EU und Sozialdemokraten die Landesparteienfinanzierung um rund 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro. Das oberste deutsche Gericht entschied Ende Januar, dass die Erhöhung ungerechtfertigt und damit verfassungswidrig sei. 216 Abgeordnete der Liberaldemokraten, der Grünen und der Linkspartei stellten einen Revisionsantrag gegen die Gehaltserhöhung.
Doris König, die damalige Präsidentin des Zweiten Senats, erklärte, dass der Grundsatz der Staatsfreiheit für politische Parteien bedeute, dass „eine Erhöhung der Parteieinnahmen nicht zu einer Erhöhung der Staatsfinanzierung führen darf“.
Der FDP-Abgeordnete Stefan Thomae sagte, mit dem neuen Gesetz werde der Bundestag nun „seiner Begründungspflicht nachkommen“ und „die durch die Digitalisierung der Vergangenheit entstandenen Mehranforderungen darlegen“. „Damit korrigieren wir Fehler in der bisherigen Gesetzgebung.“
Gegen die Entscheidung der Großen Koalition, die Zahl der Parteien zu erhöhen, reichte die Alternative für Deutschland eine gesonderte Klage ein, unterlag jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Digitalisierung solle zwar alles schneller, günstiger und effizienter machen, doch in Parteienfinanzierungsstrukturen wandere sie „plötzlich und schamlos in die Kassen der Steuerzahler“, sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Freitag in Deutschland dem Bundestag.
Der verabschiedete Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Parteien Sponsoringeinnahmen (sofern diese äußerst gering sind) in ihren Jahresberichten gesondert ausweisen. Um die Transparenz in der Parteienfinanzierung zu erhöhen, soll die Schwelle für Spenden, die dem Bundestagspräsidenten unverzüglich mitgeteilt und von ihm unverzüglich veröffentlicht werden müssen, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.stern.de