Recht auf Abtreibung - Bundestag entscheidet über Bußgelder für Gehwegbelästigung
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Mit einer gesetzlichen Änderung will die deutsche Bundesregierung schwangeren Frauen besser gegen Gegner der Abtreibung schützen. Das Bundestag sollte die strengeren Regeln um 12 Uhr abschließen. Laut Angaben der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich dabei um "eine wichtige Schritt, um die Rechte von Frauen zu verstärken." Das Bundesregierung plant, bestimmte "unakzeptable Verhaltensweisen" mit der Novelle zum sogenannten Schwangerschaftskonfliktesgesetz zu verbieten, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Dazu gehören absichtliche Hemmung des Zugangs und des Ausgangs von Institutionen für schwangere Frauen, Durchsetzung ihrer Meinung, unangemessene Belastung oder Konfrontation mit falschen tatsächlichen Angaben oder störndem Inhalt. Verstöße sind nach dem Entwurf eine Verwaltungswidrigkeit. Paus betonte, dass Belästigung schwangerer Frauen außerhalb von Beratungsstellen, Praxen und Kliniken "unakzeptabel" ist. Diese sind Frauen, die bereits in einer schwierigen Situation sind und dann weiter bedroht werden.
Belästigung schwangerer Frauen außerhalb von Beratungsstellen, Praxen und Kliniken soll eine Verwaltungswidrigkeit werden. Es wird fortan verboten, absichtlich den Zugang und den Ausgang dieser Einrichtungen zu hemmen, einer schwangeren Frau ihre Meinung aufzuzwingen, ihr unangemessenen Druck auszuüben oder ihr mit falschen tatsächlichen Angaben oder störndem Inhalt konfrontieren. Verstöße sind nach dem Entwurf eine Verwaltungswidrigkeit. Paus betonte, dass solche Belästigung "unakzeptabel" ist. Diese sind Frauen, die bereits in einer schwierigen Situation sind und dann weiter bedroht werden.
Die Union reagiert jedoch kritisch auf den Vorschlag. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erzählte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Die Koalition des Lichtblickes konnte keine Beweise liefern, dass es Probleme gibt, die nicht durch allgemeines Ordnungsrecht im Ausgleich von Meinungsfreiheit und Schutz gegen Belästigung geregelt werden können." Der religiöse politische Sprecher der Fraktion der Union, Thomas Rachel (CDU), erzählte dem "Rheinischen Post" (Donnerstag): "Es gibt bereits rechtliche Möglichkeiten, Blockaden, Beleidigungen und Zwingung zu verhindern."
Nach dem Entwurf werden Verhaltensweisen, die innerhalb eines Radius von 100 Metern um den Eingangsbereich solcher Einrichtungen wahrnehmbar sind, von der Novelle abgedeckt sein. Das macht es deutlicher, dass die Frau nicht dafür verantwortlich ist, sich zu schützen und den Weg zur Beratung freizukämpfen, erklärte Paus weiter. Die Bundesregierung will die "Speerträgerprozession" für schwangere Frauen beenden. Allerdings wird auch ein Ausgleich bei wichtigen Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit eingehalten, versicherte Paus.
Die Novelle zum Schwangerschaftskonfliktesgesetz will Harassment von schwangeren Frauen verbieten, einschließlich Hemmung des Zugangs zu Institutionen, Durchsetzung von Meinungen, Anwendung von Druck oder Verbreitung von falscher Information, die als Verwaltungswidrigkeit gewertet wird. Lisa Paus, die Familienministerin des Bundestages, betonte, dass dies unbedingt notwendig ist, um Frauen in schwierigen Situationen zu schützen. Ein Widerspruch gegen den Vorschlag kommt von der Union, die argumentieren, dass kein spezialisiertes Gesetz notwendig ist, denn das bestehende Ordnungsrecht kann Harassment und Bedrohung regulieren.