Finanzielle Unterstützung für Studenten - Bundestag beschließt Erhöhung der Bafög-Mittel.
Heute wird das Deutsche Parlament über die Steigerung der Bafög-Gelder für Studierende und Wissenschaftler abstimmen. Zusätzlich erhalten finanziell benachteiligte Studierende eine Studienbeginn-Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.
Die Ampelkoalition musste ihre Bafög-Reform im Hinblick auf Einwände von sozialen Organisationen und Studentenvertretern ändern, da eine Steigerung der Gelder nicht ursprünglich im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) enthalten war. Dies war die erste Mal, dass Bafög um 5,75% für den Wintersemester 2022/23 erhöht wurde. Hier ist der Überblick über die aktualisierte Planung:
- Erhöhte Grundzuschuss und überarbeitete Wohnungszuschuss
Der Grundzuschuss für Wissenschaftler wird von 452 Euro auf 475 Euro erhöht. Studierende, die allein leben, erhalten einen überarbeiteten Wohnungszuschuss, der von 360 Euro auf 380 Euro steigt, was einen Gesamtanstieg von 855 Euro bedeutet. Wissenschaftler mit vorhandener Krankenversicherung, die nicht von ihren Eltern abgedeckt werden, erhalten derzeit einen Zuschuss in Höhe von 122 Euro, wobei der maximale Betrag nun 934 Euro beträgt. Dieser Zuschuss ist ebenfalls für eine Erhöhung vorgesehen.
- Erhöhte Zuschüsse für die Berechnung von Bafög
Da Vermögen, persönlicher Einkommen, Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners bei Bafög-Förderungsberechnungen berücksichtigt werden, ist in der aktuellen Vorschrift eine Steigerung der Bafög-Zuschüsse um 5,25% vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Gruppe der Bafög-Empfänger erweitern. Höhere Zuschüsse ermöglichen Eltern und Bafög-Empfängern, mehr zu verdienen, bevor sie aus dem Förderungsbereich fallen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Zahl der Bafög-Empfänger stark abgenommen. Im Jahr 2022 genossen etwa 630.000 Menschen Bafög-Vorteile, im Vergleich zu 979.000 Personen zehn Jahre zuvor.
- Studienbeginn-Zuschuss für Laptops/Lehrbücher
Studierende, die ab dem kommenden Wintersemester an der Universität beginnen und bis zu 25 Jahre alt sind, sowie Studierende, die auf Sozialhilfe angewiesen sind oder bei Familien leben, die andere staatliche Leistungen erhalten, sind für eine Startzuwendung in Höhe von 1.000 Euro berechtigt. Das Bundesministerium für Bildung erwartet etwa 15.000 Anträge auf diese Zuwendung.
Im letzten Schuljahr haben 480.000 Erstsemesterstudenten an deutschen Universitäten eingeschrieben. Die Anmeldung für diese Zuwendung soll über das "Bafög Digital"-Dienstleistung möglich sein, die für Bafög-Anträge verwendet wird. Ein Dokument, das die genannten Vorteile beweist, und ein Kopie des Einschreibungsnachweises soll ausreichen. Die Startzuwendung muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht als Einkommen für andere Vorteile wie Bafög betrachtet.
Der Bafög-Gegenzahlung bleibt unverändert.
Das Bafög-Gesetz wurde seit seiner Einführung 1971 mehrfach geändert. Zuerst war es ein reiner Zuschuss, später wurde es zu einem Darlehen und seit 1990 gilt die Regelung: Der Hälfte wird als Geschenk gegeben, der andere Teil muss zurückgezahlt werden.
Studentenverband: Verbesserungen hätten größer sein müssen
Nach Kritik von sozialen Organisationen und Studentenvertretern wie SPD und Grünen während der Diskussionen über die Bafög-Reform plant die Koalition, sowohl Bafög-Gelder als auch Wohnungszuschüsse zu erhöhen, wie ursprünglich vorgesehen. Die Argumentation, dass aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und hohen Mieten für Studentenwohnungen Platz für Unzulänglichkeiten besteht, lässt Raum für Mangel. Dennoch wird die DSW eine 5%-Steigerung, wie beschlossen, besser als keine Steigerung überhaupt sehen. Insgesamt werden die Verbesserungen als unzureichend angesehen.