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Bundessozialagentur bestätigt medizinische Bedeutung von Schmerzen für Transgender

Transgender und nicht-binäre Personen leiden psychisch, sie benötigen evidente medizinische Schweiz. Darauf versteifen medizinische Fachleute und René, eine Leitlinie für geschlechteraffirmende Maßnahmen zu entwickeln, die Kassen müssen mal wieder tragen. Das BSG entschied, dass})+ States...

Bundessozialagentur bestätigt medizinische Bedeutung von Schmerzen für Transgender

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom Oktober festgestellt, dass Geschlechtsangleichungsbehandlungen als "neue Behandlungsmethode" gelten. Es liegt nun beim G-BA, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, diese Methode auf ihre Eignung und Wirksamkeit zu prüfen. Obwohl Transgender-Sein nicht als Krankheit eingestuft wird, kann der emotionalen Belastung durch das Unwohlsein im eigenen Körper eine medizinische Bedeutung zukommen. Eine Geschlechtsangleichung kann dann als Behandlung betrachtet werden, deren Genehmigung jedoch beim G-BA liegt.

Diese Entscheidung führte bei verschiedenen Krankenkassen zu der Annahme, dass Transgender-Individuen keine Geschlechtsangleichungsbehandlungen von vornherein beanspruchen könnten, da Transgender-Sein nicht als Krankheit gilt. Das BSG widerlegte jedoch diese Annahme mit seiner neuen Entscheidung und betonte, dass obwohl Transgender-Sein selbst keine Krankheit ist, die "Belastung durch das Unwohlsein im eigenen Körper" eine medizinische Relevanz haben kann.

In diesem speziellen Fall beantragte der Kläger, currently 24 years old, im März eine Geschlechtsangleichung von männlich auf weiblich. Die AOK Niedersachsen übernimmt bereits die Kosten für die Hormontherapie und Laserhaarentfernung. Vorher hatte die Person ihr eigenes Sperma für eine spätere Verwendung in der biologischen Fortpflanzung aufbewahren lassen. Die AOK verweigerte jedoch die Kostenübernahme für diese Kryokonservierung.

Laut der Entscheidung des BSG können Transgender-Individuen auf den Schutz des Vertrauens für ihre fortgesetzte Geschlechtsangleichung vertrauen, unabhängig von der Bewertung des G-BA, da die AOK bereits zugestimmt hat, die Behandlung zu beginnen. Dies gilt auch für die Kryokonservierung von Sperma, solange die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel können Geschlechtsangleichungsbehandlungen zur Unfruchtbarkeit führen.

Allerdings muss das Sozialgericht Celle noch einige Formalitäten in diesem Streitfall klären, wie zum Beispiel die Überprüfung, ob die Aussagen des Klägers über den Beginn seiner Hormontherapie stimmen.

Diese Entscheidung klärt auch, dass Transsexuelle rechtlichen Schutz für ihre laufenden Geschlechtsangleichungsprozesse beanspruchen können, selbst wenn der G-BA noch nicht über die Eignung und Wirksamkeit der Methode entschieden hat. Die Verweigerung der Kostenübernahme für die Kryokonservierung von Sperma für Transsexuelle kann unter diesem Schutz in Frage gestellt werden, da es ein wichtiger Aspekt der Erhaltung ihrer potentiellen zukünftigen Fortpflanzungsfähigkeiten ist.

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