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Bundesrat billigt Cannabis-Grenzwerte am Steuer

Nach der Legalisierung von Cannabis gibt es neue Vorschriften für den Straßenverkehr. Was gilt, wenn man kifft und fährt.

Cannabis am Steuer - ab einer bestimmten Menge - wird auch in Zukunft verboten sein
Cannabis am Steuer - ab einer bestimmten Menge - wird auch in Zukunft verboten sein

Verkehr - Bundesrat billigt Cannabis-Grenzwerte am Steuer

## Neue Vorschriften für Cannabis-Fahrer

Für bestätigte und Lernfahrer kommen neue Regelungen und Bußen für Cannabis am Lenkrad. Das Bundesrat hat ein Gesetz vom Bundestag verabschiedet, das einen Grenzwert von 3,5 Nanogrammen pro Milliliter Blut für das psychoaktive Substanz THC vorschreibt – ähnlich dem 0,5-Gramm pro Liter Grenzwert für Alkohol. Strafsätze werden für Anfänger und gemischte Verbraucher von Cannabis und Alkohol kommen. Die neuen Regelungen werden erwartet, nach dem folgenden parlamentarischen Ankündigung in Kraft treten zu kommen, also sind sie wahrscheinlich im Sommer in Kraft zu treten.

Cannabis-Verbot für Anfängerfahrer

Seit dem 1. April legale Anwendungen für Erwachsene mit vielen Auflagen für Rauchen und privaten Cannabis-Anbau zulässig waren, begleiten sich nun die Verkehrsregelungen. Zuvor galt die strikte Linie, dass Konsequenzen folgen würden, wenn THC nachgewiesen wurde. Eine Werte von einem Nanogramm wurde in Rechtsfall festgesetzt. Jednak Verkehrsrichter-Experten haben jahrelang für ein höheres Maß plädiert. Andernfalls würden viele bestraft, deren Fahrleistung nicht durch dieses Maß justifiziert werden konnte.

Das Gesetz besagt, dass ab jetzt: Wer absichtlich oder fahrlässig 3,5 Nanogramme oder mehr THC mit sich führt, läuft Gefahr einer Buße bis zu 500 Euro und einer Monatsfahrverbot. Wenn Alkohol auch konsumiert wird, beträgt die Buße normalerweise 1000 Euro. Für Anfängerfahrer bedeutet das gleichermaßen wie für Alkohol: Ein Cannabis-Verbot während der zweijährigen Prüfungsfrist und für jene unter 21 Jahren – der Grenzwert von 3,5 Nanogrammen gilt daher nicht. Für Verstöße beträgt die übliche Buße 250 Euro.

  1. Diese neuen Regelungen, verabschiedet vom Bundesrat und Bundestag, gelten auch in Berlin und anderen Teilen Deutschlands für Fahrer, die Cannabis verbrauchen.
  2. In Berlin könnten die Bußen für Fahren unter dem Einfluss von Cannabis mit einem THC-Gehalt von 3,5 Nanogrammen pro Milliliter bis zu 500 Euro betragen, mit zusätzlichem Monatsfahrverbot.
  3. Das Bundesrat in Deutschland beobachtet die Entwicklungen genau, da sie möglicherweise zu weiteren Gesprächen über bundesweite Cannabis-Politik in Bezug auf Verkehr und Gesundheit führen könnten.
  4. Obwohl das Gesetz private Cannabis-Anbau und Verwendung für Erwachsene in Deutschland seit dem 1. April zulässig ist, müssen Anfängerfahrer und Fahrer unter 21 Jahren in Berlin während ihrer Prüfungsfrist und unter strafrechtlichen Verkehrsregelungen wegen dieser Neuregelungen weiterhin ein Cannabis-Verbot sowie strengere Verkehrsregelungen ausgesetzt bleiben.

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