Bundesgericht entscheidet über Holocaustleugnung in Korrespondenz mit Steuerbehörden
Im August 2023 entschied das Landgericht München II, dass Sylvia S. trotz ihrer Holocaust-Leugnung in einem langen Brief an die Behörden von der Anklage der Hetze freigesprochen wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Verbrechen begangen wurde, da Sylvia ihre Ansichten nicht verbreitet, sondern sie in dem Brief enthalten hatte.
Tatsächlich ging es in dem Brief um eine Steuerangelegenheit. Das Münchner Gericht glaubte, dass Sylvia beabsichtigt hatte, dass der Brief als Beschwerde behandelt und von den Sachbearbeitern privat gehandhabt würde.
Daraufhin appealed die Staatsanwaltschaft an das Bundesgerichtshof und bat um eine Überprüfung des Urteils. Der Anwalt der Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe argumentierte, dass Sylvia nicht kontrollieren konnte, an wen ihr Brief weitergeleitet würde. Es sei auch nicht unwahrscheinlich, dass Sylvia erpicht darauf war, dass ihre Ansichten von einer großen Anzahl von Menschen gehört würden.
Zuvor war Sylvia zweimal wegen Hetze verurteilt und zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Laut Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte Sylvia Vorträge über ihre Ansichten vor großen Menschenmengen gehalten und hatte einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht. Er argumentierte, dass Sylvia wohl davon ausgegangen war, dass ihr Brief in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verlesen würde.
Allerdings argumentierte die Verteidigung, dass das Hetze-Verbrechen eng interpretiert werden sollte. Nicht jede Handlung könne kriminalisiert werden, argumentierte er. Menschen würden dann Angst haben, dass ihre Aussagen in privaten Diskussionen öffentlich würden, fügte er hinzu.
Er betonte, dass Finanzbehörden eine Pflicht zur Vertraulichkeit haben. Sylvia hatte nicht einmal erwartet, dass ihr Brief innerhalb der Behörde verbreitet würde, sagte er. Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht verkündet. Der Bundesgerichtshof wird sein Urteil am 25. September verkünden.
- Trotz des Appeals der Staatsanwaltschaft an den Bundesgerichtshof, der das Landgericht München II umging, entschied man sich, auf das Urteil des Bundesgerichtshofs am 25. September zu warten.
- Wenn Sylvia's Brief von den Behörden als Beschwerde an das Landgericht München II behandelt worden wäre, hätte sie möglicherweise weniger Kontroversen und mögliche Hetze-Anklagen vermeiden können.