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Bremer Bürger genehmigen Nachtragshaushalt

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Haushalt des Landes Bremen geändert werden. Jetzt greift das Repräsentantenhaus die Angelegenheit erneut auf.

Über dem Rednerpult im Plenarsaal standen die Worte „British Citizenship“. Foto.aussiedlerbote.de
Über dem Rednerpult im Plenarsaal standen die Worte „British Citizenship“. Foto.aussiedlerbote.de

Haushalt - Bremer Bürger genehmigen Nachtragshaushalt

Die Bremer Bürgerschaft hat am Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. „Damit ist die letzte Plenarsitzung des Jahres 2023 beendet“, schrieb Citizen auf dem SMS-Dienst X (ehemals Twitter).

Der zweite Bremer Nachtragshaushalt berücksichtigt die neuesten Anforderungen an die Finanzierung in Notlagen. In bestimmten Notsituationen kann der Staat Ausnahmen von der Schuldenbremse machen und neue Kredite vergeben. Aber es gibt strenge Regeln. Am 15. November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 verfassungswidrig sei. Daher dürfen Notkredite nicht umgewidmet oder für spätere Jahre zurückgestellt werden. Nach dem Urteil hat der Bremer Senat den Haushalt des Landes Bremen angepasst, der Landtag hat das Gesetz nun in zweiter Lesung beschlossen.

Die bisherige Haushaltsnotstandserklärung des Landes wurde um die Folgen der Corona-Pandemie ergänzt. Aufgrund der Klima- und Energiekrise und der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine wurden bereits Sonderzustände ausgerufen. Diese Krisen rechtfertigen Ausnahmen von der Schuldenbremse.

Der erste Nachtragshaushalt 2023 sah zunächst Notkreditgenehmigungen bis 2027 in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro vor, um die Folgen des Krieges in der Ukraine sowie der Energie- und Klimakrise abzumildern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht mehr möglich.

Im zweiten Nachtragshaushalt sind nun 362 Millionen Euro für den Staatshaushalt vorgesehen: 275 Millionen Euro für den Krieg in der Ukraine und seine Folgen sowie 86 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise. Der Notkredit soll ab 2028 über eine Laufzeit von 30 Jahren zurückgezahlt werden.

Die Bremen-Fondsrücklagen aus dem Vorjahreshaushalt des Landes und der Stadt Bremen werden aufgelöst und für Sondererstattungen verwendet. Im Jahr 2023 müssen die Nothilfemittel zur Abmilderung der Auswirkungen der Epidemie noch 251 Millionen Euro erreichen, davon 120 Millionen Euro für das Land Bremen und 131 Millionen Euro für die Stadt Bremen.

Mitteilung des Senats zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Beschlussvorschlag der Regierungsfraktionen Beschlussvorschlag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Beiträge zur Beschlussmitteilung zum Nachtragshaushaltsgesetz vom 5. Dezember 2023 Zweiter Gesetzentwurf zur Änderung des Haushaltsgesetzes

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Quelle: www.stern.de

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