Brandanschlag auf Synagoge in Bochum geplant: 36-Jähriger inhaftiert
Das Gericht erklärte, die Angeklagten wollten ihre Mandanten im Iran dazu verleiten, „eine Straftat zu begehen oder zumindest entsprechende Anstrengungen zu unternehmen“. Er brach die vereinbarte Tatausführung „unfreiwillig“ ab und verwies unter anderem auf den beleuchteten Weg um die Synagoge, die exponierte Lage des Gebäudes und Hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen. Die Anklage lautete auf Verschwörung zur schweren Brandstiftung und versuchte Brandstiftung.
Den Erkenntnissen des Gerichts zufolge wurde der Brandanschlag von „iranischen Staatsbehörden“ geplant. Vor der Begehung der Tat mit dem Molotowcocktail versuchte der Angeklagte zudem erfolglos, einen Bekannten zur Teilnahme zu bewegen. Durch den Brand entstand Sachschaden an der benachbarten Schule, nicht jedoch an der Synagoge.
OLG erließ das Urteil auf Antrag der US-Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Verteidigung wich der 26-Jährige jedoch von dem Angriffsplan ab, um einer Bestrafung zu entgehen, und sie wollten lediglich, dass das Werfen des Brandsatzes auf die Schule als Sachbeschädigung gewertet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und sowohl die Anklage als auch die Verteidigung können Berufung einlegen.
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Quelle: www.stern.de