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Boatengs Triumph im Gerichtsstreit um die Vernehmung seines ehemaligen Liebhabers

Boateng siegt in Berufung in Zusammenhang mit umstrittenen Kommentaren über ehemalige romantische Partnerin im Interview

Boatengs Triumph im Gerichtsstreit um die Vernehmung seines ehemaligen Liebhabers

Vorher hatte der Fußballspieler Boateng einen Rechtsstreit mit der Mutter des Models, die Schadensersatz wegen seiner Aussagen über ihre Tochter in einem Interview kurz vor deren tragischem Tod forderte. In diesem Interview behauptete Boateng, dass seine frühere Freundin ihn in die Beziehung gedrängt habe, unter anderem. Die Mutter hatte sechs spezifische Aussagen im Interview beanstandet, doch das Landgericht Berlin sah nur eine davon als problematisch an. Die Mutter legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, die nun vom Oberlandesgericht geprüft wird.

Die Mutter behauptete, dass das Interview, das inzwischen aus dem Netz entfernt wurde, das Recht ihrer Tochter auf Respekt nach dem Tod verletzt habe, indem es kriminelle Handlungen andeutete. Richter Oliver Elzer stellte am Donnerstag fest, dass die Vorwürfe aus Sicht des Gerichts zwar das Recht verletzten, aber kein Verbot rechtfertigten, da sie gemildert waren.

Eine Verletzung des Rechts auf Respekt nach dem Tod erfordert eine Verletzung der Menschenwürde, die in diesem Fall nicht gegeben war, wie das Gericht entschied. Außerdem gab es keine Verletzung des Rechts auf Recognition, da die Ex-Freundin keine bemerkenswerten Leistungen hinterlassen hatte, die zu einer spezifischen öffentlichen Reputation geführt hätten. Das Gericht hat diesen Präzedenzfall in Fällen von Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich und dem ehemaligen Kanzler Helmut Kohl der CDU anerkannt.

Die in Boatengs umstrittenem Interview erwähnte Ex-Freundin hatte keine nennenswerte öffentliche Reputation oder bemerkenswerte Leistungen. Trotz der Berufung der Mutter bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts Berlin und entschied, dass die Vorwürfe gegen die Ex-Freundin ihr Recht auf Respekt nach dem Tod nicht verletzt hätten, da keine Verletzung der Menschenwürde und keine bemerkenswerten Leistungen vorlagen.

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