Blockaden der letzten Generation - Was Reisende tun können
In Leuchtwesten und mit Schildern: Klimaschützer zielen auf Flughäfen in mehreren Städten. Welche Rechte haben Reisende bei Flugverspätungen oder -annullierungen?
Klimaschützer haben den Luftverkehr an mehreren Standorten in Deutschland gestört und sorgen damit bei Flugreisenden für Unannehmlichkeiten, insbesondere vor den Sommerferien. Wenn solche Proteste Verspätungen oder Annullierungen an Ihrem Reisetag verursachen, welche Rechte haben Sie?
Welche Rechte habe ich in einer solchen Situation?
Auch in solchen Fällen haben Passagiere bestimmte Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004. Je nach Flugstrecke sind Reisende bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr berechtigt, eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Flughafen in Anspruch zu nehmen.
Bei Verspätungen von zwei Stunden auf Kurzstreckenflügen, drei Stunden auf Mittelstreckenflügen und vier Stunden auf Langstreckenflügen muss die Fluggesellschaft eine alternative Transportmöglichkeit zum Zielort so schnell wie möglich anbieten. Dies geschieht oft automatisch oder die Fluggesellschaft bietet die Option an, das Ticket in ein Zugticket für Inlandsflüge umzutauschen.
Im Falle von Flugannullierungen können Passagiere zwischen einer Rückerstattung oder einer alternativen Beförderung zum Zielort wählen. Wenn sie Letzteres wählen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, sie so schnell wie möglich ans Ziel zu bringen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool für Flugprobleme (selfhelp.evz.de/en/travel/flight/) an. Die Website des Deutschen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (bvk.de/DE/Service/Rechte_im_Flugverkehr/Rechte_im_Flugverkehr.html) bietet ebenfalls einen guten Überblick. Sie können das Zentrum auch kostenlos kontaktieren, wenn Sie einen Streit mit einer Airline regarding Rückerstattungen haben.
Für detaillierte Informationen können Passagiere auch die Website der Verbraucherzentren konsultieren. Die kostenlose Flightright-App der Verbraucherzentrale NRW kann bei der Überprüfung von Ansprüchen helfen.
Kann ich Schadensersatz fordern?
Wahrscheinlich nicht in diesem Fall. Laut dem Flugentschädigungsportal Flightright werden die Proteste von Klimaschützern als außergewöhnliche Umstände betrachtet. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaften nicht für die Probleme verantwortlich sind und daher keine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro leisten müssen, wie es in vielen Fällen von kurzfristigen Annullierungen oder erheblichen Verspätungen vorgesehen ist, je nach Flugstrecke.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Flughafen sind auch unwahrscheinlich, da der Flughafen nur "bei grober Fahrlässigkeit von Sicherheitsregelungen" haftbar wäre, was normalerweise nicht erwartet wird.
Was ist, wenn mein Pauschalurlaub verzögert wird?
Für Pauschalreisende ist der Reiseveranstalter auch in Fällen von Flugstörungen durch Klimaschützer der erste Ansprechpartner. Der Reiseveranstalter ist verantwortlich für die Organisation alternativer Flüge und die Übernahme zusätzlicher Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei erheblichen Verspätungen.
Trotz der durch Klimaschützer verursachten Störungen haben Reisende bei Flugverspätungen oder -annullierungen bestimmte Rechte. Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk, wenn ihr Flug um zwei Stunden oder mehr verzögert wird, je nach Flugstrecke. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft für bestimmte Verspätungsdauern eine alternative Transportmöglichkeit zum Zielort so schnell wie möglich anbieten.