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BKA darf in Terror-Ermittlungen Häuser durchsuchen

Das Bundeskriminalamt sollte zusätzliche Befugnisse erhalten. In bestimmten Fällen sollten BKA-Beamte auch vorsorgliche Durchsuchungen von Wohnungen durchführen dürfen, so das Bundesministerium des Innern.

Die zusätzlichen Befugnisse gelten nur, wenn Kabinett und Bundestag sie genehmigen, in...
Die zusätzlichen Befugnisse gelten nur, wenn Kabinett und Bundestag sie genehmigen, in spezifischen, greifbaren Gefahrenlagen.

- BKA darf in Terror-Ermittlungen Häuser durchsuchen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, der Bundespolizeigesetz (BKA) zu ermöglichen, in bestimmten Fällen verdeckte Wohnungsdurchsuchungen durchzuführen. Das geht aus einem Entwurf ihres Ministeriums hervor, der derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert wird. Danach soll eine solche Maßnahme nur dann erlaubt sein, wenn "eine konkrete Bedrohungssituation im Hinblick auf die Vorbereitung eines Terroranschlags besteht und Unsicherheit über den genauen Planungsstand besteht", wie es im Entwurf heißt.

Eine Voraussetzung für eine verdeckte Durchsuchung durch das BKA wäre auch, dass in dem konkreten Fall keine anderen Mittel zur Abwehr der drohenden Gefahr bestehen, ohne den Erfolg einer Strafverfolgung ernsthaft zu gefährden. Auch eine richterliche Anordnung wäre erforderlich. Zunächst hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) über den Entwurf berichtet.

Der Entwurfsentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und des Bundespolizeidienstgesetzes enthält auch die Befugnis, biometrische Bilddaten im Internet zu vergleichen und bereits gesammelte Daten mit AI-basierten Werkzeugen auszuwerten und bestehende Verbindungen zu identifizieren. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass "Echtzeit-Überwachung und Echtzeit-Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen" nicht vom Entwurf abgedeckt seien. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass die Polizeibehörden "wirksame und moderne Werkzeuge" in beiden Welten, digital und analog, benötigen.

Installation von Spionagesoftware

Ein Zweck verdeckter Wohnungsdurchsuchungen könnte auch darin bestehen, potenzielle Waffen ohne das Wissen der betroffenen Person unbrauchbar zu machen, erklärt das Innenministerium in seinem Entwurf. So könnten beispielsweise Munition ausgetauscht oder eine Grundsubstanz für die Herstellung von Sprengstoffen ausgetauscht werden, um einen Anschlag zu verhindern.

Der Entwurf führt weiter aus, dass der physische Zugriff auf IT-Geräte der "technisch sicherste und schnellste Weg ist, um den für den Zugriff auf informationstechnische Systeme notwendigen Software-Einsatz zu realisieren". Diese Maßnahme soll auch "ausschließlich zum Zweck der Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus" erlaubt sein.

Die Kommission als Teil der Bundesregierung diskutiert derzeit einen Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der vorsieht, dem Bundespolizeiamt zu ermöglichen, in bestimmten Bedrohungssituationen verdeckte Durchsuchungen durchzuführen. Die Kommission muss auch berücksichtigen, dass für diese Durchsuchungen eine richterliche Anordnung erforderlich ist.

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