Thüringer AfD-Chef - Björn Höcke wegen verbotener Nazi-Parole zu Geldstrafe verurteilt
Due to der Nutzung eines NS-Slogans, hat der Vorsitzende der Thüringer AfD, Bjoern Hoecke, eine Geldstrafe verhängt bekommen. Das Landgericht Halle hatte Hoecke wegen der Anzeige von Symbolen unverfassungsmässiger Organisationen bei einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember verurteilt und legte eine Geldstrafe in der Gesamtsumme von 16.900 Euro fest. Gemäß Urteil hat Hoecke das verbotene Nazi-Slogan "Seig Heil" gesagt oder seine Anhänger dazu aufgerufen.
Die Anklage forderte ein Aufschubsstrafe und eine Geldstrafe für den Thüringer AfD-Vorsitzenden. Sie forderten acht Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro an eine wohltätige Organisation wie dem Buchenwald-Gedenkstätte zahlen. Der Staatsanwalt Benedikt Bernzen formulierte dies in seinem Plädoyer am Landgericht Halle. Die Verteidigung und Hoecke selbst forderten eine Freisprache.
Hoecke hatte die ersten beiden Worte des Nazi-Slogans "Seig Heil" bei einer regulären AfD-Sitzung in Gera gesagt, und das Publikum hat die Phrase vollendet. Er wusste, dass das Publikum das dritte Wort sagen würde, und er machte eine "quite einladende Armgebärde", erklärte Bernzen. Das Slogan wurde einmal vom SA, dem paramilitärischen Kampfverband der NSDAP-Partei, verwendet.
Hoecke bereits wegen desselben Slogans verurteilt
Hoecke war bereits am 14. Mai mit einer Geldstrafe in der Gesamtsumme von 13.000 Euro wegen des gleichen Slogans bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt, Merseburg, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Hoecke Berufung eingelegt hat.
Für Hoecke ist die zweite Verhandlung in Halle nicht die letzte. Das Landgericht Muhlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen Hetze erlaubt. Es handelt sich um ein Telegramm-Post von Hoecke aus dem Jahr 2022 über eine gewalttätige Ereignis in Ludwigshafen und das vermutete Verhalten von vielen Ausländern. Noch keine Gerichtstermine wurden festgesetzt.
Weitere Informationen hier kurz bei stern.
Das Staatsanwaltschaft in Halle verfolgte auch Anklage gegen Björn Höcke wegen des gleichen NS-Slogans-Vorfalls in Sachsen-Anhalt, was zu einer getrennten Geldstrafe von 13.000 Euro führte, die Hoecke gerade berufungsklagen ist. Trotz dieser laufenden Angelegenheit hat das Landgericht Muhlhausen in Thüringen eine Anklage gegen Höcke wegen Hetze wegen seines 2022 Telegramm-Posts über Ausländer erlaubt.