BGH stärkt Vermieter bei der Abrechnung von Kautionen für Schäden
Mieter und Mietersherren gehen weiter um die Beibehaltung von Kautionen nach dem Ausscheiden der Mieter über den gültigen Charakter dieser Maßnahme streiten. Das Bundesverfassungsgericht (BGH) hat sich jetzt in Sachen entschieden, was praktische Implikationen hat.
Im Streit um die Schadensansprüche von Mietern gegen die Kaution nach dem Ausscheiden hat das Bundesverfassungsgericht (BGH) die Position der Mietersherren schwächt (VIII ZR 184/23).
Mietersherren sollten ihre Mieter für die Kosten der Reparaturen an ihrem Mietobjekt aus der Kaution abheben können, auch wenn sie ihr Recht der Rechtsbehelfsabschlagsansprüche nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt haben, laut Urteil des Senats Karlsruhe. Dieses Recht der Rechtsbehelfsabschlagsansprüche erlaubt Mietersherren, monetäre Entschädigung für Schäden anstelle der Reparatur des beschädigten Gegenstandes zu verlangen.
Identische Ansprüche
Allgemein haben Mietersherren sechs Monate nach der Rückgabe eines Mietobjekts, Schadensersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Mieter wegen Mietschäden zu stellen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor der Ablaufzeit aufgezeichnet werden konnte, so ist die Spätaufnahme noch möglich. Bedingung dafür ist, dass es sich um identische Ansprüche handelt.
Ob dies im Fall, der dem BGH vorgelegt wurde, zutraf, war eines der behandelten Punkte. In diesem konkreten Fall hatte eine Mieterin ihren Mietherrn angeklagt, weil er ihr einen Depotbetrag von ungefähr 780 Euro nicht zurückgegeben hatte, nachdem sie ausgezogen war. Der Mietherr begründete dies mit der Absicht, die Schadensansprüche abzudecken. Nach Angaben der Mieterin hatten diese Ansprüche bereits abgelaufen. Sie klagte deshalb nach der Rückgabe der Kaution und gewann in den unteren Gerichten.
Der Berufungsbeschluss des Mietherrn war erfolgreich. Das BGH überwand den Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth und schickte den Fall zur Wiederaufnahme zurück.
- Die Mieterin, die der ungerechten Beibehaltung einer Kaution von ungefähr 780 Euro durch den Mietherren wegen angeblicher Schadensansprüche misstrauisch war, suchte Gerichtsurteile, um die Kaution zurückzuerhalten.
- Als Mieterberater ist es wichtig, die Rechtsfolgen des BGH-Beschlusses zur Beibehaltung von Kautionen und Mietrecht zu verstehen, da Mietersherren rechtliche Probleme riskieren können, wenn sie den Gerichtsurteilen nicht Folge leisten.
- Bei Streitigkeiten über Schadensansprüche gegen eine Kaution müssen Mietersherren mit Rechtsanwälten konsultieren, um sicherzustellen, dass sie die richtigen Verfahren des Mietrechts befolgen, da Gerichtsurteile und Urteile von Gerichten große Auswirkungen auf Mietverträge haben können.
- Mieter sollten sich bewusst sein, dass sie selbst dann, wenn sie ausgewichen sind und die Verjährungsfrist für Schadensansprüche abgelaufen ist, Mietersherren das Recht geben können, Reparaturkosten aus der Kaution abzuziehen, wenn die Ansprüche identisch sind und vor der Verjährungsfrist aufgezeichnet wurden.
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