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BGH sammelt Ausschlussklausel in Reisekrankenversicherung

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert in seinem Urteil, dass im spezifischen Fall nicht klar...
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert in seinem Urteil, dass im spezifischen Fall nicht klar definiert ist, welche medizinische Bedingung zu einer Leistungsexklusion führen würde.

BGH sammelt Ausschlussklausel in Reisekrankenversicherung

Ein Blick auf die Kleingedruckten kann sich lohnen. Selbst wenn eine Klausel mehrere Beispiele für den Ausschluss der Versicherungsdeckung auflistet, kann sie möglicherweise nicht durchhalten. Das kann zum Beispiel bei Klauseln zum Thema Gesundheit der Fall sein.

Bei Versicherungsbedingungen sollten Verbraucher genau verstehen, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Daher lohnt es sich, auf die Details zu achten. Eine vage formulierte Klausel in einer internationalen Reisekrankenversicherung, die den Ausschluss von "vorhersehbaren medizinischen Bedingungen" vorsah, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als unklar und damit ungültig bewertet (Az.: IV ZR 129/23).

Laut BGH reicht es nicht aus, wenn eine Klausel so formuliert ist, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie versteht. Bei sogenannten Ausschlussklauseln sollten die Nachteile und Belastungen so klar wie möglich dargelegt werden, damit die Betroffenen den verbleibenden Versicherungsschutz verstehen können.

Beispiele zu ungenau

In seiner Entscheidung kritisierte der BGH, dass im konkreten Fall nicht klar definiert war, welche medizinische Bedingung zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Es gab nur eine unvollständige Liste von Beispielen - zum Beispiel, wenn eine Person innerhalb der letzten 12 Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte oder die Diagnose "unheilbar" und/oder "chronisch" erhielt.

Das macht es für Versicherte schwierig, "genügend zu erkennen, welche weiteren 'Bedingungen' vom Ausschluss erfasst sind und welche nicht". Die Beispiele beziehen sich nur teilweise auf schwerwiegende Erkrankungen. Auch werden keine einheitlichen Anforderungen an die Dauer der Erkrankung gesetzt. Versicherte können daher nicht verstehen, welche weiteren, von den Beispielen nicht abgedeckten Erkrankungen ebenfalls dazu führen würden, dass der Versicherungsschutz nicht gilt.

Im konkreten Fall ging es um allgemeine Versicherungsbedingungen. Der Anbieter hatte mit einer Bank einen Gruppenversicherungsvertrag mit internationaler Reisekrankenversicherung abgeschlossen, der den Kreditkarteninhabern zugutekam.

Verbraucher sollten auf die Details von Versicherungsausschlussklauseln achten, da ein vage formulierter Ausschluss für "vorhersehbare medizinische Bedingungen" in einer internationalen Reisekrankenversicherung vom Bundesgerichtshof (BGH) als unklar und ungültig bewertet wurde. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, genau zu verstehen, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

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