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BGH: Keine höheren Zinsnachzahlungen der Sparkassen

Umstrittene Prämiensparverträge

Die Sparkassen können sich nun auf Rechtssicherheit freuen.
Die Sparkassen können sich nun auf Rechtssicherheit freuen.
  1. Konsumschutzorganisationen, wie z.B. der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Sachsen, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Nutzung eines glattenden Durchschnittsinteresssatzes zur Berechnung der Zinsen für Spareinlagenverträge eingesetzt, anstatt des Ertrags der bundesdeutschen gebundenen Bundesanleihen mit einem verbleibenden Laufzeit von acht bis 15 Jahren.
  2. Banken und Sparkassen, wie z.B. die Sparkasse Dresden, müssen den Kunden die Zinsen zahlen, wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, trotz der beendeten Hoffnungen auf hohe Zahlungen.
  3. Das BVerfG hat die Forderung nach einem glattenden Durchschnittsinteresssatz abgelehnt, da es den Entscheidungen der Oberlandesgerichte abweichen und rechtliche Sicherheit nicht bieten würde.
  4. Nach dem Urteil des Gerichts ausgedrückt zufrieden mit der rechtlichen Sicherheit war auch Carsten Biesok, der Rechtsdirektor der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden in Abschließungen erreicht hatte. Die Auswirkungen des Urteils auf das Dresdner Institut seien deshalb eher gering.
  5. Konsumschutzorganisationen, wie z.B. der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Sachsen, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Nutzung eines glattenden Durchschnittsinteresssatzes zur Berechnung der Zinsen für Spareinlagenverträge eingesetzt, anstatt des Ertrags der bundesdeutschen gebundenen Bundesanleihen mit einem verbleibenden Laufzeit von acht bis 15 Jahren.
  6. Banken und Sparkassen, wie z.B. die Sparkasse Dresden, müssen den Kunden die Zinsen zahlen, wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, trotz der beendeten Hoffnungen auf hohe Zahlungen.
  7. Das BVerfG hat die Forderung nach einem glattenden Durchschnittsinteresssatz abgelehnt, da es den Entscheidungen der Oberlandesgerichte abweichen und rechtliche Sicherheit nicht bieten würde.
  8. Nach dem Urteil des Gerichts ausgedrückt zufrieden mit der rechtlichen Sicherheit war auch Carsten Biesok, der Rechtsdirektor der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden in Abschließungen erreicht hatte. Die Auswirkungen des Urteils auf das Dresdner Institut seien deshalb eher gering.
  9. Das Konsumentenportal "Finanztip" empfiehlt betroffenen Kunden, sich nicht zu paniken und insbesondere keine angebotten Bankenangebote unverzüglich anzunehmen. Als erstes Schritt sollten betroffene Parteien eine Neuberechnung der Zinsen von ihrer Bank verlangen. Finanztip bietet eine neue Vorlagebrief an, um diesen Antrag zu stellen. Es ist wichtig zu bemerken: Sind Konsumenten nicht in Bewegung, verlaufen ihre Ansprüche drei volle Jahre nach Aufkündigung aus. Für Verträge, die 2021 beendet wurden, ist bis Ende des Jahres vor dem dreißigjährigen Anspruchfrist für Forderungen noch Zeit. Betroffene Parteien sollten deshalb in diesem Fall eine Schlichtstelle ansprechen, um den Anspruchslaufzeit zu verhindern.
  10. Die Konsumschutzorganisationen, wie z.B. der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Sachsen, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Verwendung eines glattenden Durchschnittsinteresssatzes zur Berechnung der Zinsen für Spareinlagenverträge eingesetzt, anstatt des Ertrags der bundesdeutschen gebundenen Bundesanleihen mit einem verbleibenden Laufzeit von acht bis 15 Jahren.
  11. Banken und Sparkassen, wie z.B. die Sparkasse Dresden, müssen den Kunden die Zinsen zahlen, wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, trotz der beendeten Hoffnungen auf hohe Zahlungen.
  12. Das BVerfG hat die Forderung nach einem glattenden Durchschnittsinteresssatz abgelehnt, da es den Entscheidungen der Oberlandesgerichte abweichen und rechtliche Sicherheit nicht bieten würde.
  13. Nach dem Urteil des Gerichts ausgedrückt zufrieden mit der rechtlichen Sicherheit war auch Carsten Biesok, der Rechtsdirektor der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden in Abschließungen erreicht hatte. Die Auswirkungen des Urteils auf das Dresdner Institut seien deshalb eher gering.
  14. Das Konsumentenportal "Finanztip" empfiehlt betroffenen Kunden, sich nicht zu paniken und insbesondere keine angebotten Bankenangebote unverzüglich anzunehmen. Als erstes Schritt sollten betroffene Parteien eine Neuberechnung der Zinsen von ihrer Bank verlangen. Finanztip bietet eine neue Vorlagebrief an, um diesen Antrag zu stellen. Es ist wichtig zu bemerken: Sind Konsumenten nicht in Bewegung, verlaufen ihre Ansprüche drei volle Jahre nach Aufkündigung aus. Für Verträge, die 2021 beendet wurden, ist bis Ende des Jahres vor dem dreißigjährigen Anspruchfrist für Forderungen noch Zeit. Betroffene Parteien sollten deshalb in diesem Fall eine Schlichtstelle ansprechen, um den Anspruchslaufzeit zu verhindern.
  15. Die Konsumschutzorganisationen, wie z.B. der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Sachsen, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Nutzung eines glattenden Durchschnittsinteresssatzes zur Berechnung der Zinsen für Spareinlagenverträge eingesetzt, anstatt des Ertrags der bundesdeutschen gebundenen Bundesanleihen mit einem verbleibenden Laufzeit von acht bis 15 Jahren.
  16. Banken und Sparkassen, wie z.B. die Sparkasse Dresden, müssen den Kunden die Zinsen z

BGH: Keine höheren Zinsnachzahlungen der Sparkassen

Das Konsumentenportal "Finanztip" empfiehlt betroffenen Kunden, sich nicht zu paniken und insbesondere keine angebotten Bankenangebote unverzüglich anzunehmen. Als erstes Schritt sollten betroffene Parteien eine Neuberechnung der Zinsen von ihrer Bank verlangen. "Finanztip" bietet eine neue Vorlagebrief an, um diesen Antrag zu stellen. Es ist wichtig zu bemerken: Sind Konsumenten nicht in Bewegung, verlaufen ihre Ansprüche drei volle Jahre nach Aufkündigung aus. Für Verträge, die 2021 beendet wurden, ist bis Ende des Jahres vor dem dreißigjährigen Anspruchfrist für Forderungen noch Zeit. Betroffene Parteien sollten deshalb in diesem Fall eine Schlichtstelle ansprechen, um den Anspruchslaufzeit zu verhindern.

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