zum Inhalt

Bezahlung von Betriebsräten jetzt klar geregelt

Mindestvergütungsanspruch

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht...
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen.

Bezahlung von Betriebsräten jetzt klar geregelt

Die Bezahlungstruktur für Betriebsräte soll so konzipiert werden, dass sie ihnen nicht dazu verleitet, der Arbeitgeberseite auf die Seite zu gehen, noch ihnen Nachteile wegen ihrer Tätigkeiten verursacht. Für die "tricky" Geschäftsbereiche aus der Sicht der FDP gibt es jetzt eine entsprechende gesetzliche Änderung.

Der Bundestag hat mit einhelliger Stimme eine gesetzliche Änderung verabschiedet, die klare Regeln für die Entlohnung von Betriebsräten schafft. Durch die Novellierung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes eliminiert die Bundesregierung rechtliche Unsicherheiten und stärkt Betriebsräte in Deutschland, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Abschlusssitzungsdiskussion.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BGH) vom 10. Januar 2023, das in manchen Unternehmen Unsicherheit verursacht hat, hinsichtlich der Entlohnung von Betriebsratsmitgliedern. Das Bundesarbeitsgericht hat Entscheidungen ehemaliger Personalmanager bei Volkswagen aufgehoben, die das Landgericht Braunschweig zuvor freigesprochen hatte. Der Streitpunkt war, ob die Volkswagen-Manager jahrelang übertriebene Löhne an Betriebsratsmitglieder gezahlt hatten. Zum Beispiel hatte der frühere Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh in einigen Jahren mehr als 700.000 Euro erhalten.

Unterschiedlich den Entscheidungen in Braunschweig sahen die obersten Richter nicht ausgeschlossen, dass die vier ehemaligen Entscheidungsträger bei Volkswagen vorsätzlich Betrug durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte begangen hatten. Der zentrale Argument für diese Beurteilung: Für führende Betriebsratsmitglieder sollte nur der Löhnpegel als Maßstab betrachtet werden, den Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgaben im Anfangsjahr ihrer jeweiligen Amtszeit erhalten - und das auch dann, wenn es sich um Löhne handelt.

Nach dem BGH-Urteil haben einige Unternehmen die Entlohnung ihrer Betriebsräte aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen eingeschränkt, was wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsratsmitgliedern vor Arbeitgerichten geführt hat.

Mit der gesetzlichen Änderung will Minister der Arbeit Heil solche Unsicherheit in Zukunft verhindern. Auch Vertreter der Union lobten die Neuerung, kritisierten jedoch unter anderem, dass es so lange gedauert hat, das Gesetz zu verabschieden.

FDP-Abgeordneter Carl-Julius Cronenberg bezeichnete die Frage nach Betriebsratsentlohnung als "tricky". Die Entlohnung soll so gestaltet werden, dass sie nicht dazu verleitet, der Arbeitgeberseite auf die Seite zu gehen, noch den Betriebsratsmitgliedern Nachteile wegen ihrer Tätigkeiten zufügt, erklärte er. Dieses Gleichgewicht stört die gesetzliche Änderung.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits geregelt, dass Betriebsräte nicht wegen ihrer Tätigkeiten benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen. Das gilt auch für ihre Fortbildung und Löhne. Die gesetzliche Änderung regelt nun auch eine Mindestansprücheinvoicing. Somit dürfen ab sofort die Löhne von Betriebsräten nicht unter den Löhnen von Mitarbeitern mit vergleichbaren industriellen Karrieren liegen.

Der Deutsche Bundestag hat eine gesetzliche Änderung zur Löhnebestimmung für Betriebsräte erlassen, um zukünftige Unsicherheit zu verhindern. Diese Maßnahme, initiiert von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, folgt einer Kontroverse über Lohnausgaben für Betriebsratsmitglieder in einigen Unternehmen, insbesondere bei Volkswagen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles