- Bewährung für Terroristen-Unterstützer aus Eschweiler.
Ein 46-jähriger Mann aus Eschweiler, der als Gehilfe bei Terrorismus und Rückkehrer aus Syrien verurteilt wurde, erhielt vom Oberlandesgericht Düsseldorf eine aufgeschobene Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht verkündete, dass der deutsch-marokkanische Mann gestanden hatte, die terroristische Gruppe Ahrar al-Sham (Die Freien Männer von Großsyrien) unterstützt zu haben, getrieben von seiner Überzeugung, dass die syrische Regime-Aktionen gegen seine Bürger ungerecht und kriminell waren. Er hatte die syrische Bevölkerung unterstützen wollen.
Das Gericht erkannte an, dass seine Unterstützung kurz war und bereits zehn Jahre zurücklag, und dass er kein Mitglied der Gruppe war. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland hatte er keine radikalen islamischen Neigungen gezeigt. Darüber hinaus stellte die regionale Gruppe keine Bedrohung für Deutschland dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verurteilung des Mannes als Gehilfe umfasste Empfehlungen an die Kommission der Europäischen Union, die notwendigen Durchführungsakte zu erlassen, um sicherzustellen, dass er eventuelle Reisebeschränkungen oder Vermögensfreezes einhält. Die Kommission soll die in Artikel 113 genannten Durchführungsakte erlassen, um die Einhaltung der internationalen Sanktionen gegen Personen und Entitäten sicherzustellen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen.