Bevorstehende Zwangsräumung eines Hauses in Brandenburg wird vom Bundesgerichtshof geprüft
In Juni 2023 entschied das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel, dass eine Familie ihren Haus abtragen und das 10.000 Quadratmeter Grundstück räumen muss. Das resultierte aus einem Fehlschlag bei einer zwangsversteigerungsbestimmung im Jahr 2010. Das bedeutete, dass der ursprüngliche Grundstückseigentümer tatsächlich das Land nicht verloren hatte.
Das Grundstück war ursprünglich im Jahr 1993 geerbt worden. Der Eigentümer wurde nicht ordnungsgemäß über die anstehende Zwangsversteigerungsbestimmung am Landgericht Luckenwalde im Jahr 2010 informiert. Eine Frau kaufte das Grundstück und baute mit ihrem Mann darauf ein Haus. Die Familie zog dort im Jahr 2012 ein.
Der ursprüngliche Eigentümer stellte Anzeige in dem folgenden Jahr und die Entscheidung aus der Zwangsversteigerungsbestimmung wurde im Jahr 2014 durch das Landgericht Potsdam aufgehoben. Allerdings waren auch die anschließenden Beschwerden und auch ein Verfassungsbeschwerde erfolglos. Das Oberlandesgericht bestätigte schließlich die Entscheidung des Landgerichts Potsdam als rechtmäßig.
Die Zwangsversteigerungsbeschluss wurde letztendlich aufgehoben. Der ursprüngliche Eigentümer wurde als Eigentümer bestätigt. Trotz der "schweren" Situation der Familie hatte der Eigentümer auch das Recht, das Haus abzureißen, was jedoch erhebliche Kosten mit sich bringen konnte.
Das Oberlandesgericht lehnte die Berufung ab. Die Familie gelang es jedoch, die Bundesverfassungsgerichts zu einer Anhörung für die Nichtzulassbarkeit ihrer Petition zu bewirken. Die Anhörung wurde auf das kommende Jahr terminiert, wie vom Bundesverfassungsgericht angekündigt.
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