Landgericht Bamberg - Betreiber einer Online-Drogenplattform zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
Die Website ist nach Angaben von Ermittlern eine der größten deutschsprachigen Drogenverkaufsstellen im Dark Web: Ein 23-Jähriger ist zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er die „Deutschland 3 im Deep Web“ betrieben hat "Website und die weite Verbreitung der Informationen. Drogenhandel im Internet. Das Amtsgericht Bamberg hat den ehemaligen Studenten des Betriebs einer kriminellen Handelsplattform im Internet und des bandenmäßigen Drogenhandels für schuldig befunden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Richter ordnete außerdem die Unterbringung in einem Rehabilitationszentrum an.
Der junge Mann soll die Plattform im Darknet, dem verborgenen Teil des Internets, zwischen Oktober 2021 und März 2022 betrieben haben. Den Ermittlern zufolge hatte die Plattform zuletzt rund 16.000 Nutzer und ist damit eine der größten deutschsprachigen Plattformen ihrer Art. Die Angreifer kamen aus dem Münchner Olympia-Einkaufszentrum, wo sie Waffen und Munition kauften.
Die von der Beklagten betriebene Plattform soll vor allem Drogen verkaufen. Ermittler, darunter Beamte des Bundeskriminalamtes, entdeckten ihn über eine Mobiltelefonnummer und ein Online-Bahnticket nach Dingolfing und verknüpften ihn über zahlreiche Daten mit dem Bahnsteig. Auch Überweisungen von Kryptowährungskonten wurden schließlich in die Wohnheime der Landshuter Studierenden überwiesen.
Auch in seinem Prozess vor dem Landgericht Bamberg muss sich der 23-Jährige auf aktiven Drogenhandel berufen. Zusammen mit zwei verurteilten Mitverschwörern soll der junge Mann geplant haben, einen weiteren Marktplatz im Dark Web aufzubauen. Der Angeklagte soll große Mengen der Medikamente über einen anderen Laden im kostenlosen Internet verkauft haben. Knapp 3,5 Kilogramm Ketamin, 1,7 Kilogramm MDMA und mehr als 17.000 Ecstasy-Tabletten fanden Käufer. Nach Angaben der Bayerischen Zentralstelle für Cyberkriminalität in Bamberg hatten die Transaktionen einen Umsatz von rund 110.000 Euro.
Während des Prozesses gab der Angeklagte ein wahrheitsgemäßes Geständnis ab. Der Verteidiger des Mannes hatte zuvor erklärt, dass der gesamte Vorfall vom „Freigeist“ des Angeklagten im Umgang mit Drogen geprägt gewesen sei. Diesem Schüler mangelte es an Wertschätzung für sein soziales Umfeld, doch er erlebte dies online. Ihr Mandant bedauert das Verbrechen und seine Folgen.
Der 23-Jährige sitzt seit seiner Festnahme im Oktober 2022 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: www.stern.de