Beschwerde gegen vermutetes Impfschaden in Magdeburg abgelehnt
In November 2021, nach seinen Angaben, erlitt er einen Herzanfall. Er forderte Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro und Absicherung möglicher zukünftiger Schäden. Das Gericht begründete die Ablehnung des Prozesses unter anderem, weil der Kläger vorbestehende Beschwerden hatte. Darüber hinaus bestand zwischen der Impfung und dem Herzanfall eine signifikante Zeitdauer.
Der Sprecher des Richters in Magdeburg äußerte Bedauern über die Entscheidung des Gerichts, zitierend den Herzanfall des Klägers als mögliche Impfschaden. Trotzdem bestätigte das Oberlandesgericht Magdeburg ihre Entscheidung, da der Kläger vorbestehende Beschwerden hatte und ein bedeutender Zeitraum zwischen der Impfung und dem Ereignis bestand. Der Kläger, unzufrieden mit dem Urteil, plant, das Verfahren in der Obersten Gerichtshof Magdeburg zu berufen, mit der Begründung, dass es sich um weiteren Schaden durch die Coronavirus-Impfstoff handelt.
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