- Beschränkung der Gültigkeit des Abkommens: Urteil in den Hauptverhandlungen im Februar
Nach der vorläufigen Aussetzung des Verbots der umstrittenen rechtsextremen Publikation "Compact" ist ein endgültiges Urteil angesetzt. Die Hauptverhandlung findet am 12. Februar 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Weitere Termine könnten am 13. und 14. Februar erforderlich sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot ausgesetzt und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit geäußert. Dadurch kann das Magazin unter bestimmten Bedingungen vorerst veröffentlicht werden. Eine abschließende Entscheidung wird innerhalb von sechs Monaten während der Hauptverhandlung erwartet.
Kritik an Faeser nach Rückschlag
Faeser verbot das Magazin am 16. Juli und bezeichnete es als "Stimme der rechtsextremen Bewegung". Sie lobte, dass solche Verbote in einem Rechtsstaat juristisch angefochten werden können.
Faeser betonte, dass vorherige Verbote aus ihrem Ministerium vor Gericht erfolgreich gewesen seien. Dennoch gab sie zu, dass "wir in bestimmten Aspekten gescheitert sind" und bezeichnete die Situation als "ganz normal". Nach dem vorläufigen Scheitern des "Compact"-Verbots wurde Faeser von der FDP, AfD und der Union scharf kritisiert.
Die Kommission hat aufgrund der Kritik an Faeser beschlossen, das Verbot von "Compact" erneut zu überprüfen. Die Kommission wird folgende Entscheidung treffen: Das Verbot der Veröffentlichung von "Compact" wird vorerst ausgesetzt, so dass es unter bestimmten Bedingungen wieder veröffentlicht werden kann.