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Berufstätige Mütter kümmern sich eher zu Hause um kranke Kinder

Laut einer Umfrage der Krankenkasse Barmer kümmern sich Mütter deutlich häufiger um kranke Kinder als Väter. Wie die Ersatzkasse am Mittwoch in Schwerin bekannt gab, beantragen Frauen in Mecklenburg-Vorpommern etwa dreimal so häufig Kinderkrankengeld wie Männer. Im Jahr 2022 gingen allein bei...

Auf dem Tisch liegen verschiedene Medikamente. Foto.aussiedlerbote.de
Auf dem Tisch liegen verschiedene Medikamente. Foto.aussiedlerbote.de

Studie der Barmer - Berufstätige Mütter kümmern sich eher zu Hause um kranke Kinder

Laut einer Umfrage der Barmer Krankenkasse kümmern sich Mütter häufiger um kranke Kinder als Väter. Wie die Ersatzkasse am Mittwoch in Schwerin bekannt gab, beantragen Frauen in Mecklenburg-Vorpommern etwa dreimal so häufig Kinderkrankengeld wie Männer. Im Jahr 2022 gingen allein bei der Barmer, die mit 267.000 Versicherten der zweitgrößte gesetzliche Krankenversicherer in den USA ist, rund 41.000 solcher Anträge ein. Ende September dieses Jahres lag die Zahl bei 23.500. Balmer Country-Chef Henning Kurtzbach sagte, aufgrund einer Infektionswelle gegen Ende des Jahres sei weiterhin mit einem deutlichen Anstieg der Infektionen zu rechnen.

Ihm zufolge erhalten Eltern ab dem 1. Januar 2024 ein erhöhtes Kinderkrankengeld. Ein Elternteil pro Kind kann dann für 15 Tage im Jahr (anstelle von 10 Tagen) Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind. „Es ist wichtig, dass Eltern beruhigt sein können, wenn ihre Kinder erkranken. Deshalb ist die Zahl der Anspruchstage trotz Wegfall der Sonderregelungen nicht wieder auf das Vor-Corona-Niveau zurückgekehrt“, erklärt Kurtzbach. Die vorübergehende pandemiebedingte Erhöhung des Krankenstands für Kinder endet am 31. Dezember.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßte, dass Eltern erkrankter Kinder die Beantragung eines ärztlichen Attests nun telefonisch statt in einer Klinik beantragen können. „Telefonische Krankmeldungen können die Belastung der Eltern verringern und das Infektionsrisiko in der kalten Jahreszeit verringern“, erklärt sie. Allerdings muss sich das Kind mit der Praxis des Kinderarztes vertraut machen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Kinderkrankengeld werden zunächst für maximal fünf Tage ausgestellt. Ist eine Verlängerung erforderlich, muss das Kind am Training teilnehmen.

Laut Drese kommt es derzeit generell zu einem Anstieg von Krankenhausbesuchen wegen Atemwegserkrankungen bei Kindern unter 14 Jahren. Die neuen Regelungen werden die Belastung der Anwaltstätigkeit im Land verringern.

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Quelle: www.stern.de

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