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Berliner Gericht: Bafög war 2021 verfassungswidrig

Keine Deckung des Grundbedarfs

Das Bafög wurde zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht.
Das Bafög wurde zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht.

Berliner Gericht: Bafög war 2021 verfassungswidrig

Der Bafög-Zuschuss für Schüler im Jahr 2021, gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, war verfassungswidrig gering. Der Betrag von 427 Euro wurde vom Gericht am Dienstag als unzureichend eingestuft, um Grundbedürfnisse zu decken, da er den Mindestlohn von 446 Euro unterschritt. Darüber hinaus wurde das für Wohnraum zugesicherte Geld von 325 Euro nicht als ausreichend angesehen, da die Mehrheit der Schüler höhere Mieten zahlen musste.

Ein Schüler hat einen Prozess wegen dieser Angelegenheit angestrengt, der seit 2016 an der Charité Berlin Medizinischen Universität studiert hat. Sein Anspruch betraf die Periode von Oktober 2021 bis September 2022. Er sah die Anforderungen an Schüler als "verfassungswidrig niedrig" an.

Bezüglich der Wohnkosten hat das Gericht festgestellt, dass die Durchschnittsmieten im gesamten Bundesgebiet nicht berücksichtigt werden sollten. Stattdessen sollte der Durchschnittsmiete an der Stelle des Studiums oder vergleichbaren Orten die Vergleichsgröße sein.

Weiterhin variierten die Kosten erheblich zwischen verschiedenen Universitätsstädten. So betrugen sie etwa 595 Euro im München und 266 Euro in Freiberg, Sachsen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Verfahren unterbrochen und den Fall an den Bundesverfassungsgerichtshof weitergeleitet. Als spezialisiertes Gericht ist es nicht berechtigt, die Verfassungswidrigkeit eines parlamentarischen Gesetzes zu bestimmen, ergänzte das Gericht.

Der Prozess gegen den unzureichenden Bafög-Zuschuss des Schülers wurde in einem Gerichtshof verhandelt, in dem er argumentierte, dass die Grundanforderungen an Schüler nicht erfüllt würden, keines von ihnen reiche aus. Obwohl er in Berlin, einer Stadt bekannt für hohe Lebenskosten, studierte, wurde lediglich 325 Euro für Wohnraum bereitgestellt, was das Gericht als unzureichend einstufte. Der Fall, der sich auf den 'Gerichtshof' in Berlin bezieht, wurde jetzt an den Bundesverfassungsgerichtshof für weitere Überlegungen weitergeleitet.

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