Urteil des BvG - Berlin muss unter bestimmten Umständen die Bundestagswahl wiederholen
Die Bundestagswahl in Berlin muss erneut stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Bundestagsfraktion Allianz. Der Wahlablauf vor zwei Jahren verlief in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch: Die Menschen mussten lange warten, die Stimmzettel waren falsch oder gingen ganz verloren. Wahllokale müssen vorübergehend schließen oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben.
Im Jahr 1713 wurden beim Bundestag Einsprüche gegen die Bundestagswahlen des Kantons Berlin erhoben, unter anderem vom Bundeswahlleiter. Richter Peter Müller sagte bei einer Anhörung im Juli, dass diese Zahl etwa achtmal so hoch sei wie die Zahl der Einsprüche bei früheren Wahlen. Eine „bisher unbekannte Zahl“. Im November 2022 beschloss der Bundestag auf Basis der Stimmen von Ampelparteien wie Sozialdemokraten, Grünen und Freien Demokraten eine teilweise Wiederholung der Wahl. Betroffen davon sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war diese Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt hatte. Aus Koalitionssicht wird die Neuwahl daher in mehr Wahlkreisen stattfinden müssen. Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler sagte, der letzte Tag für Neuwahlen sei der 11. Februar.
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Quelle: www.stern.de