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Berlin muss Neuwahlen zum Bundestag durchführen – warum Wähler Grund zur Freude haben

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur gescheiterten Wahl in Berlin 2021 verkündet. Ist das ein Erfolg für die Liga? Kann die Linke aufatmen? Antworten auf Ihre drängendsten Fragen und neuen Ziele.

Die Vorsitzende Richterin Doris Koenig verkündete das Urteil..aussiedlerbote.de
Die Vorsitzende Richterin Doris Koenig verkündete das Urteil..aussiedlerbote.de

Was hat das Gericht entschieden?

Urteil aus Karlsruhe - Berlin muss Neuwahlen zum Bundestag durchführen – warum Wähler Grund zur Freude haben

Nach dem Karlsruher Urteil muss in Teilen von Berlin erneut Bundestagswahl stattfinden. Der Grund dafür ist, dass die Lage in der Hauptstadt während der Wahlen 2021 zeitweise chaotisch war. Manchmal bildeten sich aufgrund verlorener Stimmzettel oder zu wenig Wahllokalen lange Warteschlangen, einige Wahllokale öffneten sogar nach 18 Uhr.

Das Gericht hat nun entschieden, dass insgesamt 455 von rund 2.200 Wahlkreisen von dem Mangel betroffen seien und daher erneut antreten müssen. Sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme müssen dort erneut abgegeben werden.

Damit gingen die Richter über den Bundestagsbeschluss hinaus. Mit Unterstützung der Regierungsmehrheiten von SPD, Grünen und FDP wurde diese Politik teilweise wiederholt, allerdings nur in 431 Wahlkreisen.

Erfolg der Allianz?

CDU und CSU hielten die Entscheidung des Bundestages für unzureichend und reichten Klage beim Landgericht Karlsruhe ein. Allerdings ist das heutige Urteil kein klarer Sieg der EU: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 ist grundsätzlich rechtskräftig“, stellte das Gericht in einer Pressemitteilung klar. Die Liga-Fraktion hatte ursprünglich eine zweite Listenwahl in der Hälfte der Berliner Wahlkreise gefordert, in denen der Bundeswahlleiter damals die Wahl angegriffen hatte. Das Urteil in Karlsruhe war nicht so schwerwiegend.

Allerdings enthielt das Urteil einen Tadel an die Abgeordneten: Der Bundestag habe den Wahlverlauf nicht vollständig dargelegt und sei nicht allen Hinweisen nachgegangen. Die Vorsitzende Richterin Doris König erklärte, dass die Protokolle der einzelnen Wahlkreise nicht ausgewertet würden, obwohl der Bundestag hierzu verpflichtet sei.

Was bedeutet dieses Urteil?

Auch wenn nun in mehr Wahlkreisen Neuwahlen stattfinden müssen, als der Bundestag eigentlich geplant hat, wird dies keine nennenswerten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und damit auch nicht auf die Mehrheit der Sozialdemokraten, der Grünen und der Grünen haben FDP keine nennenswerten Auswirkungen.

Doch für einzelne Berliner Abgeordnete steht viel auf dem Spiel. Einige, die vor zwei Jahren knapp die Distrikte gewonnen haben, könnten eine Niederlage erleiden, wenn sie ihre Fehler wiederholen. Nach zwei Jahren im Parlament müssen sie aus dem Bundestag ausscheiden. Andere, die 2021 verloren haben, können jetzt noch im Parlament sitzen.

Allerdings geht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch über den konkreten Fall der Berlin-Wahl 2021 hinaus. Die Richter haben genau untersucht, was einen Wahlfehler darstellt und was nicht. So sagte das Gericht: „Übermäßige Wartezeiten gelten nicht als Wahlfehler.“ Allerdings setzte es in diesem Fall eine Frist: Wenn die Wartezeit eine Stunde überschreitet, ist sie nicht mehr akzeptabel. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass künftige Wahlleiter Vorkehrungen treffen müssen, um sicherzustellen, dass die Wartezeiten 60 Minuten nicht überschreiten. Das sind gute Nachrichten für die Wähler. Allerdings sei es weiterhin angemessen, so das Gericht, wenn die Wahllokale bis 18.30 Uhr geöffnet und damit um eine halbe Stunde verlängert würden.

Wird die linke Seite weiterhin zittern?

Für die Linke war die Lage im Vorfeld des Urteils besonders angespannt. Denn 2021 bleibt ihr Zustimmungswert unter 5 % und sie kann nur dann in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktwahlen gewinnt, zwei davon in Berlin. Müssten die Berliner Wahlen genau wiederholt werden, könnten Gregor Gysi oder Gesine Lötzsch ihre Wahlkreise verlieren. Dann verlieren alle 39 Abgeordneten der ehemaligen Linksfraktion ihre Sitze, darunter auch die 10 Abtrünnigen um Sahra Wagenknecht.

Mittlerweile ist jedoch klar: In den Wahlkreisen Gisi und Lotsi muss nur noch über eine sehr kleine Zahl von Fraktionen erneut abgestimmt werden, sodass ein Verlust des Direktmandats praktisch ausgeschlossen ist. Auch die Linke atmete auf: „Das Urteil zeigt, dass wir im Bundestag bleiben und unserer Rolle als gesellschaftliche Opposition weiterhin gerecht werden“, sagte der ehemalige Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Was passiert als nächstes?

Als Termin für Neuwahlen in den betroffenen Gebieten wurde der 11. Februar 2024 festgelegt. Das gab Landeswahlleiter Stephan Bröchler unmittelbar nach der Entscheidung bekannt.

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Quelle: www.stern.de

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