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Behinderte Rentner können von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden.

Die Begrenzung der Steuern verringert die finanziellen Verpflichtungen

Rentner mit einem Grad der Behinderung von 20 kommen bereits in den Genuss einer zusätzlichen...
Rentner mit einem Grad der Behinderung von 20 kommen bereits in den Genuss einer zusätzlichen Beihilfe von 384 Euro pro Jahr.

Behinderte Rentner können von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden.

Ab dem 1. Juli kommt es möglicherweise für Millionen Rentner anstatt eines Rentenrabatts zu Steuererklärungen. Diese Pflicht lässt sich jedoch vermeiden, wenn man eine genehmigte Behinderungsbescheinigung erhält.

Ab dem 1. Juli steigen die Renten für rund 21 Millionen Rentner um 4,57 % an. Dadurch könnten einige von diesen Rentnern, die bisher keine Steuererklärungen abgaben, jetzt Steuern zahlen müssen, wenn ein Teil ihrer Rente übersteigt, das jährliche Steuerfreibetrag.

Nach Berechnungen von Finanztip betrifft dies Personen, die in dem Jahr 2024 pensionieren und ein jährliches Bruttopensionseinkommen von mehr als €16.434 erhalten. Nach Abzug von üblichen Gesundheits- und Pflegeversicherungsbeiträgen, bestehenden Steuerbeiträgen und Rentenzulagen übersteigt ihre Rente den derzeitigen Grundsteuerfreibetrag von €11.604.

Rentner, die früher pensioniert haben, können trotz höherer Renten ohne Steuererklärung bleiben. Beispielsweise könnten solche Rentner, die 2010 pensioniert haben, etwa €19.573 in Rente erhalten ohne Steuererklärung abzugeben. Dieses kann sich jedoch durch zusätzliche Einkommen oder hohe Abzugsberechtigungen ändern.

Antrag auf die zuständige Rentenbehörde gesandt

Unter bestimmten Bedingungen können Rentner die Steuererklärungspflicht entgegenkommen. Der Bundesverband der Steuerberatervereinigungen (BVL) erklärt, dies geschieht, wenn sie Steuerermäßigungen nachweisen können. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die eine Behinderung erlitten haben und eine Behinderungsgrauart (GdB) erhalten haben.

Unabhängig von der Behinderungsgrauart erhalten Steuerpflichtige zusätzliche jährliche Abschlagsmöglichkeiten in Höhe von €384 (GdB 20), €1.140 (GdB 50) und €7.400 (sehr schwerbehindert) für die Behinderung. In Kombination mit den Symbolen "aG" für außergewöhnliche Mobilitätsbeschränkung oder "TBI" für Taub-Blindheit ergibt sich zusätzlich ein Steuererleichterung in Höhe von €4.500 ab einer GdB von 80. Behinderte Personen erhalten ebenfalls diese Entlastung. Laut BVL könnte die maximale Entlastung jährlich auf €11.900 betragen.

Der BVL-Vorstandsvorsitzende Erich Nöll empfiehlt: "Bei Antragstellung auf Pflegeleistungen sollte gleichzeitig eine Antragstellung auf Behinderungsbestimmung und die entsprechenden Symbole eingereicht werden." Nur dann können Rentner und Steuerpflichtige von der Behinderungsteuerermäßigung profitieren. Die entsprechende Antragstellung wird an die örtliche Rentenbehörde weitergeleitet.

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