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Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Scheitern vor dem Verwaltungsgericht

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet den Landesverband der AfD seit zwei Jahren.
Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet den Landesverband der AfD seit zwei Jahren.

Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Für den dritten Mal hat die bayerische AfD vor Gericht gescheitert, die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde (Verfassungsschutz) zu verhindern. Seit zwei Jahren konnte die Partei die Anwendung bestimmter Nachrichtendienstmethoden verzögern.

Die bayerische Verfassungsschutzbehörde darf die AfD als rechtsextrem verdächtiges Falle behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Das Parteiappeal gegen die Beobachtung wurde als unbegründet abgewiesen. In der dringenden Angelegenheit hatte die Partei bereits in zwei Instanzen verloren.

Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens kündigte der Vorsitzende der AfD in Bayern, Stephan Protschka, an, er erwarte keinen Erfolg von dem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht und kündigte an, die Partei werde weiter Instanzen anrufen, falls es Ablehnung geben werde.

Die bayerische Verfassungsschutzbehörde hatte im Jahr 2022 angekündigt, auch die Partei mit Nachrichtendienstmethoden zu beobachten und die Ergebnisse offenzulegen. Gemäß Angaben der Verfassungsschutzbehörde wurde bisher die Anwendung von Tarnagenten oder die Abhören von Kommunikationen vermieden, bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat die Verfassungsschutzbehörde Tausende von Seiten gesammelt - darunter Chatprotokolle und Aussprüche -, die die antverfassungsmäßige Ausrichtung der AfD beweisen sollen und die Beobachtung rechtfertigen. Das Spektrum reicht von ablehnenden Aussagen gegenüber Ausländern und Muslimen bis hin zu demokratisch feindlichen Aussagen von AfD-Mitgliedern und Funktionären der Partei.

Die AfD versuchte auf ihrer Website, die Aussagen als Ausbrüche von Individuen darzustellen, mit denen die Partei als Gesamtheit nichts zu tun hatte. Die Partei hatte die Vergehen als Organisation behandelt, indem sie einige Parteimitglieder ausgeschlossen oder bestrafte.

Die fortwährenden juristischen Auseinandersetzungen der AfD über die Schutz der Verfassung und Demokratie haben kein günstiges Ergebnis gebracht, wobei die Partei gegen Nachrichtendienstmethoden stets als unbegründet abgetan wurde. Unabhängig von diesen Rückschlägen bleiben die Parteistellung zur Verfassungsschutz und ihre Kritik an Muslime, wie antimuslimische Aussagen, in ihrer öffentlichen Diskussion präsent.

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