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Barmer: Frauen stellen drei mal so häufig Anträge auf Kindergeld wie Männer

Hauptverantwortung im Kinderbetreuungsdienst

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Fieberthermometer, Hustensuppe, heißer Wasserflasche und ein Tasse Tee: In Deutschland schwinden die Wellen von Atemwegsinfektionen allmälutig ab.

Barmer: Frauen stellen drei mal so häufig Anträge auf Kindergeld wie Männer

Frauen stellen dreimal so oft Anträge auf Kinderkrankengeld bei Barmer wie Männer. "Sie halten häufiger zuhause, um die Pflege ihres kranken Kindes sicherzustellen", erklärte Vorsitzender Christoph Straub freitags in Berlin. Das Barmer hat in der vergangenen Jahr ihre Daten analysiert.

Gemäß den Angaben des Barmer gab es insgesamt 292.962 entsprechende Anträge von Frauen und 104.259 Anträge von Männern. Kinderkrankengeld ist "eine wichtige Maßnahme, um Eltern Lasten zu nehmen und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen", so Straub. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass "Frauen den Hauptlasten der Kinderbetreuung tragen".

Insgesamt wurden bei Barmer in der vergangenen Jahr 397.221 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Landesweit wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils etwa 500.000 und 490.000 solcher Anträge gestellt.

Barmer merkte auf, dass Eltern seit diesem Jahr eine erweiterte Anspruchsberechtigung auf Kinderkrankengeld haben. Einer Elternteil kann nun für jedes Kind 15 Tage Anspruch geltend machen, während Einzeleltern bis zu 30 Tagen Anspruch haben. Eltern mit mehr als zwei Kindern können Kinderkrankengeld bis zu 35 Tagen erhalten, während Einzeleltern mit mehr als zwei Kindern es bis zu 70 Tagen erhalten können.

Barmer-Vorsitzender Christoph Straub erwähnte, dass Frauen dreimal so oft Anträge auf Kinderkrankengeld stellen wie Männer, hauptsächlich aufgrund ihrer erhöhten Verantwortung für die Kinderbetreuung, wenn ein Kind krank ist. Dieser Trend wurde in den in der vergangenen Jahr analysierten Daten beobachtet, bei denen 292.962 Anträge von Frauen und 104.259 Anträge von Männern eingereicht wurden. In Anbetracht dieser Befunde erweiterte Barmer die Anspruchsberechtigung für Kinderkrankengeld, sodass einer Elternteil 15 Tage Anspruch pro Kind geltend machen und Einzeleltern bis zu 30 Tagen Anspruch haben, die wichtige Rolle beider Eltern in der Kinderbetreuung anerkennend.

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