Banken und Unternehmen können die Schufa-Bonitätsauskunft nur eingeschränkt nutzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schränkt die Verwendung von Schufa-Bonitätsratings durch Banken und Unternehmen ein. Das sogenannte Schufa-Scoring sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Ist die Bonität eines Schufa-Kunden wie einer Bank ausschlaggebend für die Kreditvergabe, sind solche mathematisch-statistischen Verfahren als automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall anzusehen, was die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verbietet. Damit folgte das Gericht weitgehend dem im März vorgelegten abschließenden Gutachten des EuGH-Generalanwalts Priit Pikamäe.
Nach dem Urteil ist nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Zug. Ziel ist es zu beurteilen, ob das deutsche Datenschutzrecht eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält. Ist dies der Fall, muss das Gericht zudem prüfen, ob die allgemeinen Anforderungen an die Datenverarbeitung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.
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Quelle: www.ntv.de