BA: Wir können die Erhöhung der Staatsbürgerschaftszulagen nicht länger verhindern
Die Staatsbürgerzulagen werden im neuen Jahr erhöht. FDP und EU hoffen, diese Situation umkehren zu können. Die zuständigen Bundesbehörden prüfen nun die Angelegenheit. Der Zug ist bereits abgefahren – nur aus technischen Gründen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärte, es sei technisch nicht mehr möglich, auf die Erhöhung der Bürgerleistungen zum Jahresbeginn zu verzichten, wie sie unter anderem von FDP und Gewerkschaften gefordert wurde. „Der Auszahlungsprozess hat bereits begonnen“, sagte ein BA-Sprecher in Nürnberg gegenüber der Fink Media Group. „Technisch ist es nicht mehr möglich, Werte für Januar 2024 zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Werten umzusetzen.“
Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen bis zum 1. Januar 2024 Sozialhilfeempfänger der über 5 Millionen Bundesbürger im Schnitt rund 12 % der Förderung erhalten – bis dahin erhält ein Alleinstehender 563 Euro. Aufgrund von Haushaltsfragen ist die Debatte darüber, wie viel Geld die Bürger erhalten, jedoch erneut entbrannt.
Sowohl CDU-Chef Friedrich Merz als auch CSU-Chef Markus Söder halten den Anstieg für zu hoch. Auch die Liberaldemokratische Partei der Ampelpartei drängt angesichts der schwachen Inflation auf eine Neubewertung der Regelzinsen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete in einer Stellungnahme Anfang der Woche die Weigerung, die Tarifsätze für die Betroffenen anzupassen, als „moralisch unverantwortlich und verfassungswidrig“. Ein Heils-Sprecher betonte, dass es nach geltendem Recht keinen Ermessensspielraum gebe, die Regeltarife für das kommende Jahr zu aktualisieren.
Diskutiert wird unter anderem über einen möglichen Verzicht auf eine Aufstockung der Bürgerförderung, um die durch das Urteil des Verfassungsgerichts entstandene Lücke im Bundeshaushalt in Höhe von 17 Milliarden Euro zumindest teilweise zu schließen. Darüber hinaus kritisieren die Gewerkschaften die Lohnerhöhung grundsätzlich: CDU und CSU argumentieren damit, dass viele Arbeitnehmer dadurch weniger verdienen, wenn sie zur Arbeit gehen.
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Quelle: www.ntv.de