Inhaltsverzeichnis
- Worum geht es bei der EU-Asylreform?
- Was sind die Pläne für Europas Außengrenzen?
- Was passiert bei Grenzverfahren?
- Warum ist das umstritten?
- Wo soll das Asylverfahren sonst stattfinden?
- Wie sieht der Verteilungsplan für Einwanderer aus?
- Wie wäre es mit der Einwanderungsregistrierung?
- Was passiert, wenn viele Flüchtlinge ankommen?
- Was passiert als nächstes?
Einigung nach langem Streit - Außengrenzen, Asylverfahren, Umverteilung: Das ist der Plan der EU-Asylreform
EU-Länder und das Europäische Parlament haben sich am Mittwoch grundsätzlich auf Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Nach jahrelanger Debatte hofft die EU, aus den Lehren der Jahre 2015 und 2016 zu lernen, als allein in Deutschland mehr als eine Million Menschen lebten:
Worum geht es bei der EU-Asylreform?
Im Wesentlichen geht es in diesen fünf Gesetzestexten um strengere Asylregeln und eine Entlastung wichtiger Ankunftsländer wie Italien oder Griechenland. Die EU-Asylagentur erwartet in diesem Jahr mehr als eine Million Anträge, was die höchste Zahl seit 2015 und 2016 wäre. Fast ein Drittel davon dürfte aus Deutschland stammen.
Was sind die Pläne für Europas Außengrenzen?
Erstmals werden Asylverfahren direkt an den EU-Grenzen durchgeführt, um Migranten mit besonders geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. Dies gilt beispielsweise für Personen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch, die in der EU eine maximale Anerkennungsquote von 20 % haben.
Auf Druck der Mitgliedstaaten werden auch Personen in Grenzverfahren einbezogen, die als „eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellend“ eingestuft werden oder die Behörden irreführen (z. B. durch die Verwendung falscher Reisepässe). Auf Wunsch des EU-Parlaments erhalten alle Betroffenen eine kostenlose Rechtsberatung.
Was passiert bei Grenzverfahren?
Diese Einwanderer sollten in Grenznähe festgehalten und direkt von dort abgeschoben werden. Rechtlich gesehen gelten sie als nicht eingereist. Asylverfahren und Abschiebung dauern oft bis zu zwölf Wochen. Die Mitgliedstaaten hoffen zunächst, 30.000 Plätze in Grenzlagern zu schaffen, in vier Jahren sollen es 120.000 sein.
Warum ist das umstritten?
Die Bundesregierung und insbesondere die Grünen bestehen darauf, nicht nur unbegleitete Minderjährige, sondern auch Familien mit Kindern von den Grenzformalitäten zu befreien. Dieses zentrale Ziel scheiterte jedoch. Allerdings sorgte das EU-Parlament im Interesse Deutschlands dafür, dass Familien mit Kindern als letzte in das Grenzverfahren eintreten, ihre Anträge zuerst bearbeitet werden und ihnen „angemessene Aufnahmebedingungen“ geboten werden. Die EU-Asylagentur sollte dies überwachen.
Wo müssen sonst noch Asylverfahren durchgeführt werden?
Mitgliedstaaten können Asylsuchende in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken. Migranten sollten über „angemessene Bindungen“ zu einem Drittland, Zugang zu Gesundheits- und Bildungssystemen und „ausreichende Mittel zum Überleben“ verfügen. Derzeit gibt es in der EU keine einheitliche Liste sicherer Dritt- bzw. Herkunftsländer.
Wie sieht der Plan für die Zuteilung von Einwanderern aus?
Zukünftig liegt die Zuständigkeit für Asylanträge grundsätzlich im Land der ersten Einreise. Es gibt jedoch erzwungene Solidaritätsmechanismen, um jedes Jahr mindestens 30.000 Einwanderer aus Italien oder Griechenland umzuverteilen. Theoretisch gibt es in Deutschland etwa 6.600 Menschen, allerdings können Aufzeichnungen aus den Vorjahren abgezogen werden. Länder, die keine Einwanderer aufnehmen wollen, wie etwa Ungarn, können auch 20.000 Euro pro Einwanderer als Gegenleistung für die Freiheit einsetzen oder Projekte in Drittstaaten finanzieren.
Wie wäre es mit der Einwanderungsregistrierung?
Bisher sind viele Menschen ohne Registrierung nach Deutschland gekommen. Diese Situation sollte sich mit Reformen ändern. Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollten biometrische Fingerabdrücke oder Fotos von Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren. Betroffen sind erstmals Kinder ab sechs Jahren, bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, sollte eindeutig identifiziert werden, insbesondere wenn er Verbindungen zu „terroristischen Gruppen“ hat. Eine Schnellprüfung kann bis zu 7 Tage dauern.
Was passiert, wenn viele Flüchtlinge ankommen?
Dies wird durch Krisenverordnungen geregelt. Auch Migranten mit einer Identifizierungsquote von bis zu 50 % sollen die Grenzformalitäten durchlaufen, sie könnten sogar 18 statt 12 Wochen inhaftiert werden.
Wenn Flüchtlinge „instrumentalisiert“ werden, sollten sie auf Druck der Mitgliedstaaten ausschließlich über Grenzverfahren abgeschoben werden. Davon wären auch Syrer oder Afghanen betroffen, die die höchsten Chancen auf Anerkennung haben. Die Europäische Union warf Russland kürzlich vor, seine Bevölkerung als politischen Einfluss zu nutzen.
Was passiert als nächstes?
Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament hoffen, noch vor den Europawahlen Anfang Juni ein Asylabkommen abschließen zu können. Für die Umsetzung haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit. Bis zum Sommer wird Europa voraussichtlich wieder besonders viele Migranten verzeichnen, doch die Reformen haben noch keine Wirkung gezeigt.
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Quelle: www.stern.de