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Arbeitsverträge: Was Sie über Vertragsstrafen wissen sollten

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Vertragsstrafen können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Um zulässig zu sein, müssen sie jedoch....aussiedlerbote.de
Vertragsstrafen können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Um zulässig zu sein, müssen sie jedoch klar formuliert sein..aussiedlerbote.de

Arbeitsverträge: Was Sie über Vertragsstrafen wissen sollten

Ihren Arbeitgeber bezahlen? Für Mitarbeiter mag das zunächst riskant klingen. Allerdings nehmen Arbeitgeber in Arbeitsverträgen häufig eine Klausel auf, nach der den Arbeitnehmern Vertragsstrafen auferlegt werden, wenn sie gegen bestimmte im Vertrag aufgeführte Regeln verstoßen. Doch wann ist eine Vertragsstrafe überhaupt zulässig – und wie hoch darf sie sein? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann kommen Vertragsstrafen in Betracht?

„Vertragsstrafen sind im Zivilrecht häufig möglich“, erklärt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des DGB. Sie kommen zum Einsatz, wenn mindestens einer Partei ein erheblicher Schaden droht, weil ein anderer Vertragspartner seinen Vertrag nicht erfüllt oder sonst wie bricht. „Da die Höhe des Schadens oft schwer zu beziffern und schwer zu beweisen ist, stellen Vertragsstrafenbestimmungen eine einfach zu verwaltende Regelung dar“, sagte Menson.

Arbeitgeber möchten häufig mit Vertragsstrafen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge einhalten. „In den meisten Fällen wirken solche Klauseln abschreckend“, sagt Ulrich Sittard, Düsseldorfer Arbeitsrechtsexperte bei der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.

So unterliegen Mitarbeiter beispielsweise der Verschwiegenheits- und Verschwiegenheitspflicht. Entsprechende Klauseln seien vor allem auf der Führungsebene üblich – in fast allen Branchen, „insbesondere in den Bereichen IT und Technologie sowie Forschung und Entwicklung“, sagte Sittard. Aber das gilt zum Beispiel auch für den Einzelhandel.

Nimmt ein Arbeitnehmer jedoch seine Arbeit erst gar nicht auf, werden häufig Strafen vereinbart. Stade nennt das Beispiel einer Person, die einen Arbeitsvertrag unterschreibt und verspricht, zum 1. Januar eines bestimmten Jahres eine neue Stelle anzunehmen – sie erscheint aber nicht, weil sie beispielsweise jetzt bessere Jobchancen hat.

Zum einen müssen Arbeitgeber mehr Zeit für die Stellenausschreibung und den Bewerbungsprozess aufwenden. Andererseits kann ein Schaden auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten ohne den Arbeitnehmer nicht erfüllen kann. „Eine ähnliche Situation wäre es, wenn ein Mitarbeiter fristlos, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen würde“, erklärte Menson.

Wann sind Vertragsstrafen zulässig?

„Dies ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer den Vertragsbruch klar erkennt“, sagte Menson. Dies muss im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Darin müssen die Umstände klar dargelegt werden, unter denen ein Mitarbeiter gegen den Vertrag verstößt und zur Zahlung verpflichtet werden kann. „Vertragsstrafen für unsachgemäße Arbeit sind inakzeptabel“, sagte Menson.

Generell gilt auch: Vertragliche Regelungen können nicht einseitig getroffen werden. „Die Arbeitnehmer müssen den Vertragsstrafen in ihrem Arbeitsvertrag zustimmen“, betonte Stade.

Wie hoch kann der pauschalierte Schadensersatz in einem Vertrag sein?

Dies hängt von den individuellen Umständen ab. „Es ist üblich, dass drei Monatslöhne als pauschalierter Schadensersatz ausgezahlt werden, aber in Einzelfällen kann das Arbeitsgericht feststellen, dass die Löhne überhöht sind“, sagte Sittard. Ist eine Person nicht angestellt und stimmt einer Probezeit und einer 14-tägigen Kündigungsfrist zu, eignet sich das Bruttomonatsgehalt nicht als Vertragsstrafe, da die Kündigungsfrist nur die Hälfte beträgt.

Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe verhängt, der Arbeitnehmer diese jedoch nicht nachvollziehen kann?

Empfehlenswert ist immer eine Beratung, zum Beispiel durch einen Betriebsrat, eine Rechtsschutzversicherung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ansonsten besteht kein Handlungsbedarf. „Arbeitgeber müssen ihre Geltendmachung von Vertragsstrafen durchsetzen“, sagte Menson. Ergibt sich nach Gutachten, dass der Anspruch unberechtigt ist, muss der Arbeitgeber gerichtlich vorgehen.

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Quelle: www.ntv.de

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