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Arbeitsrecht: Fünf Fakten über heiße Tage am Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz

Auf Baustellen gibt es keinen Hitzeurlaub. Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer jedoch bei...
Auf Baustellen gibt es keinen Hitzeurlaub. Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer jedoch bei hohen Temperaturen schützen.

Arbeitsrecht: Fünf Fakten über heiße Tage am Arbeitsplatz

Arbeitstag in der Hitze: Das ist etwas mit Rechnung in Sommer. Ein Hitzwelle kann jedoch Herausforderungen bereiten. Was dann gesetzlich gilt?

Im Büro ist die Luft verdichtet, im Lager liegt es bei 30 Grad, und auf der Baustelle strahlt die Sonne heftig: Wie kann man dennoch dort arbeiten - und müssen wir es überhaupt tun? Und was haben Beschäftigte in Sachen heiße Arbeitsstage - und was nicht:

  1. Kein Recht auf kühlen Arbeitsumfeld

Die deutsche Arbeitsschutzgesetzgebung kennt kein allgemeines Recht auf kühlen Arbeitsumfeld, erklärt Till Bender aus dem Rechtsschutzabteil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass das Risiko für Lebensgefahr und Gesundheitsgefahr minimiert wird. Das gilt auch für Schutz gegen Extremtemperaturen.

Die sogenannte Betriebsverordnung kommt hier in Frage. Sie regelt, dass Arbeitgeber sich sicherstellen müssen, dass die Bedingungen in den Arbeitsstätten "gesundheitlich verträglich" sind hinsichtlich der Temperatur. Konkret befasst sich dies mit der technischen Betriebsverordnung für Arbeitsstätten hinsichtlich der Raumtemperatur. Sie bietet Beispiele für Maßnahmen, die Arbeitgeber wählen können, wenn es zu heiß wird.

Wenn die äußere und innere Lufttemperatur über 26 Grad Celsius hinausgeht, sind diese Maßnahmen eine Empfehlung. Wenn die Temperaturen in den Arbeitsstätten über 30 Grad Celsius liegen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Wenn es über 35 Grad Celsius ist, ist normale Büroarbeit in der Räumlichkeit nicht zulässig, so Bender. Das heißt also, es sei denn, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Passende Maßnahmen umfassen Fans oder Klimaanlagen, Lockern des Kleidungskodex, Verschiebung der Arbeitsschichten oder Bereitstellung ausreichender Getränke. "Aber letztlich entscheidet es sich der Arbeitgeber, welche Maßnahmen er nimmt", fasst Bender zusammen.

  1. Arbeiten aufgrund der Hitze aufgeben: nur als letzte Instanz

Wenn Beschäftigte ihre Arbeitsplatz zu heiß finden, ist es nicht sinnvoll, einfach das Büro oder Lager zu verlassen. Im schlimmsten Fall könnte dies zu einer Admonition führen. Wenn Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle Extremhitze ausgesetzt sind und ihr Gesundheitsgefährdung droht - und der Arbeitgeber keine Maßnahmen zu deren Verhütung tritt, können Beschäftigte, so Bender, "als letzte Instanz" arbeiten stoppen.

Der Rechtsexperte empfiehlt diesen Schritt erst nach ernsthaften Versuchen, eine Lösung zu finden und dem Arbeitgeber angemessenen Maßnahmen zu erwirken. Wenn in der Firma ein Sicherheitsbeamter oder Betriebsrat existiert, kann dieser helfen, mit der internen Aufklärung zu beginnen.

  1. Der Kleidungskodex gilt auch in heißen Tagen

"Auch die übliche Kleidungskodex in der Firma kann von Beschäftigten auf heißen Tagen ohne Bedeutung gelassen werden", erklärt Till Bender. Die Lockere des Kleidungskodex ist ausdrücklich in der Betriebsverordnung als Maßnahme aufgeführt, aber die Entscheidung obliegt dem Arbeitgeber.

In diesem Punkt empfiehlt Bender, Vermeidung von unnötigen Konflikteskalation. Er empfiehlt: Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber anzuregen, die Situation aufmerksam zu machen und ideell konkrete Vorschläge zu machen. Wenn in der Firma ein Betriebsrat existiert, ist er der geeignete Kontaktperson für Beschäftigte. Der Betriebsrat hat echte Mitbestimmungsrechte in Sachen Kleidungskodex.

Im Besten Fall gibt es bereits in der Firma Regelungen vor einer Hitzewelle, die festlegen, wie Beschäftigte während hohen Temperaturen lockerer kleiden dürfen. Zum Beispiel können Jacken und Krawatten entfernt werden, wenn die Raumtemperatur über bestimmten Schwellenwert hinausgeht, wie Bender herausstellt.

Der Rechtsexperte erwähnt jedoch Grenzen. Somit können arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einfach ignoriert werden. "Auch bei sehr hohen Temperaturen können Sicherheitsschuhe nicht durch Sandalen ersetzt werden", erklärt er.

  1. Kein Anspruch auf kostenlose Getränke vom Arbeitgeber

Obwohl empfohlen wird, gibt es keinen "allgemeinen Anspruch auf kostenlose Getränke über bestimmte Raumtemperaturen", so Till Bender. Das gilt, es sei denn, es ist im Tarifvertrag, in einem Betriebsvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart.

Bender betont, dass die Verantwortung für den Dienstleistungsschutz des Arbeitgebers besteht. "Aber es ist kaum denkbar, wie ein Arbeitgeber die Dehydration seiner Mitarbeiter ohne sie mit Getränken zu unterstützen konterkariert", fügt er hinzu. Wenn der Arbeitgeber weigert sich, sollte die Konversation fortgesetzt und eine gemeinsame Lösung gesucht werden.

Weiterhin besteht ein Anspruch im Zusammenhang mit sogenannten "schweren Arbeiten im Hitze". Das bezieht sich auf Aufgaben, bei denen das Körpergewebe mehrfach belastet wird, einschließlich Hitze, körperlicher Arbeit und anderen Faktoren wie Schutzkleidung, was zu einer Erhöhung der Körpertemperatur führt - beispielsweise bei Straßenbauarbeiten in der heißen Mittagssonne.

  1. Sonderrechte für Schwangere

Schwangere haben in Deutschland Sonderrechte und Schutzmaßnahmen, die auch in extremer Hitze gelten. Genauer gesagt muss der Arbeitgeber eine Risikoabschätzung durchführen und sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher für schwangere Frauen sind.

In extremer Hitze muss der Arbeitgeber eine Risikobewertung durchführen und ggf. angemessene Maßnahmen ergreifen. Wenn dies nicht möglich ist, können individuelle Arbeitsverboten folgen. "Ein Arzt kann auch ein Arbeitsverbot ausstellen, wenn er feststellt, dass die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen die Gesundheit der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes gefährdet", erklärt Bender.

Wenn eine schwangere Frau glaubt, ihre Gesundheit durch hohe Temperaturen bedroht und der Arbeitgeber nicht angemessen reagiert, kann sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.

Das Bundesinstitut für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber bei der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds während Hitzewellen. Mitarbeiter können sich an den Sicherheitsexperten oder den Betriebsräten ihrer Firma wenden, um überschüssige Arbeitsraumtemperaturen anzusprechen.

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