Anwohner eines Wohnkomplexes in Göttingen während der Coronavirus-Sperrung vor Gericht erfolglos
In wesentlicher Hinsicht unterstützte das Gerichtsurteil den Antrag selbst nicht, aber die Bewohner durften dennoch mit ihrer Gegenwehr gegen die Gerichtskosten fortfahren. Urteile über Gerichtskosten sind in bürgerlichem Rechtsstreit von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob Hilfe geleistet werden soll, und das ist in dem Zivilprozessordnung geregelt – Hilfe soll nur geleistet werden, wenn es eine versprechende Chance auf Erfolg gibt.
Im Juni 2020 mussten sich über 400 Wohnungsbesitzer in ihren Wohnungen in Quarantäne halten, weil in dem Gebäude ein Ausbruch von Corona auftrat. Das Gebäude wurde mit einem Zaun umzingelt und gelegentlich von Polizisten bewacht, und sie wurden während dieser Periode von den Behörden versorgt. Es gab auch Berichte über Auseinandersetzungen zwischen Bewohnern und Polizisten.
Im Februar 2021 stellten mehr als 40 Bewohner eine Schadensersatzklage gegen die Stadtregierung beim Landgericht Göttingen und machten zahlreiche Anträge auf rechtliche Hilfe, um ihre Gerichtsverfahren finanzieren zu können. Aber das Landgericht lehnte 40 dieser Anträge im selben Monat ab.
Die Oberlandesgerichtsbeamten geben an, dass die Kläger gegen die Stadt wegen illegaler Eingriffe in ihre Freiheitsrechte vorgehen. Sie haben auch behauptet, dass sie physisch und emotional gelitten haben und der Isolation ausgesetzt waren, und stigmatisiert wurden.
Das Oberlandesgericht hingegen erklärte, dass die Stadt mit gutem Absicht gehandelt hat, während der Quarantäne und den Maßnahmen, denn es gab eine echte Angst vor einem Corona-Ausbruch im Gebäude, was die Opferung individueller Rechte für das Allgemeinwohl rechtfertigte.
Zudem erklärte das Oberlandesgericht, dass eine unrechtmäßige Einfängnis durch Zaun und Polizeipräsenz nicht notwendigerweise eine Schadensersatzansprache auslöst, denn die Kläger müssen Schäden oder Lasten beweisen, die direkt aus der Einfängnis resultierten. Aber die Kläger konnten diese vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht nicht nachweisen.
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