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Anträge auf ein Verbot von Waffenverkäufen an Israel werden von einem deutschen Gericht abgelehnt.

Palästinensische Bewohner des Gazastreifens haben in einem Eilverfahren erfolglos versucht, Waffenlieferungen an Israel durch die deutsche Regierung zu stoppen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Anträge am Dienstag als unzulässig zurück. Damit ist derzeit ungewiss, welche Entscheidungen...

Statue der Gerechtigkeit
Statue der Gerechtigkeit

Anträge auf ein Verbot von Waffenverkäufen an Israel werden von einem deutschen Gericht abgelehnt.

Die Kläger behaupteten, dass Deutschland durch die Unterstützung von Waffenlieferungen an Israel internationale Pflichten verletzen könnte. Sie konnten nicht warten, bis die Genehmigungen unter möglichen späteren Anfechtungen erteilt würden. Deshalb suchten sie vorbeugende vorläufige richterliche Hilfe.

Aber solche Maßnahmen waren nicht zulässig, bis klar war, was die Bundesregierung entscheiden wollte und unter welchen echten und rechtmäßigen Umständen, forderte der Gerichtshof. Es war unmöglich vorherzusagen, ob die Regierung Waffenlieferungen zulassen würde, die internationalen Verpflichtungen verletzten.

Die Kläger hatten nicht ausreichend gezeigt, dass Entscheidungen über Waffenexporte unmittelbar bevorstanden und dass die Bundesregierung in künftigen Waffenexporten die rechtlichen Grenzen ignorieren würde.

Die Regierung hat die Möglichkeit, Auswahl zu treffen. Sie kann auch Autorisierungen verweigern, Bedingungen auferlegen oder Forderungen und Einschränkungen an den Empfängerland stellen. Beschwerden können gegen diese Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof Berlin-Brandenburg eingebracht werden.

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