Anträge auf ein Verbot von Waffenverkäufen an Israel werden von einem deutschen Gericht abgelehnt.
Die Kläger behaupteten, dass Deutschland durch die Unterstützung von Waffenlieferungen an Israel internationale Pflichten verletzen könnte. Sie konnten nicht warten, bis die Genehmigungen unter möglichen späteren Anfechtungen erteilt würden. Deshalb suchten sie vorbeugende vorläufige richterliche Hilfe.
Aber solche Maßnahmen waren nicht zulässig, bis klar war, was die Bundesregierung entscheiden wollte und unter welchen echten und rechtmäßigen Umständen, forderte der Gerichtshof. Es war unmöglich vorherzusagen, ob die Regierung Waffenlieferungen zulassen würde, die internationalen Verpflichtungen verletzten.
Die Kläger hatten nicht ausreichend gezeigt, dass Entscheidungen über Waffenexporte unmittelbar bevorstanden und dass die Bundesregierung in künftigen Waffenexporten die rechtlichen Grenzen ignorieren würde.
Die Regierung hat die Möglichkeit, Auswahl zu treffen. Sie kann auch Autorisierungen verweigern, Bedingungen auferlegen oder Forderungen und Einschränkungen an den Empfängerland stellen. Beschwerden können gegen diese Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof Berlin-Brandenburg eingebracht werden.
Lesen Sie auch:
- Verschiebung des Appetits auf Milchprodukte: Von kulturellen Normen zu moralischen Gesprächen
- Trotz der Unterstützung der internationalen Koalition hoffen die Huthi auf weitere Angriffe
- Nach Jahren der Kontroverse stimmt die EU umstrittenen Asylreformen zu
- Ibizas Kehlkopfentzündung: Natürliche Heilmittel für die Reisetasche