Antidiskriminierungsbeamte gegen die allgemeine Staatsangehörigkeit von Verdächtigen
Die unabhängige Bundesantidiskriminierungskommissarin Ferda Ataman hat sich gegen Forderungen gestellt, die Nationalität von Verdächtigen in Strafverfahren routinemäßig offenzulegen. "Das kann zu verzerrten Bildern führen" und rassistische Stereotypen von "kriminellen Ausländern" verstärken, warnte Ataman in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die routinemäßige Offenlegung der Nationalität diene lediglich einer falschen Transparenz, argumentierte sie.
Ataman erläuterte ihre Position damit, dass die bloße Erwähnung der Nationalität eines Verdächtigen einen Zusammenhang suggeriere, der nicht existiert. "Die Nationalität sollte nur erwähnt werden, wenn sie für die Untersuchung und das Verständnis der Straftat relevant ist", schlug sie stattdessen vor.
Atamans Haltung steht im Gegensatz zu Forderungen der Union und FDP. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte gefordert, dass Behörden künftig routinemäßig die Nationalität von Verdächtigen in Verbrechensmeldungen bekanntgeben sollen. Die Offenlegung diene "Transparenz und Glaubwürdigkeit", sagte er. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, schloss sich dieser Meinung an. Kritik an diesen Vorschlägen kam von der SPD und den Grünen.
Diese Haltung lehnt Forderungen der Union und FDP ab, die Nationalität von Verdächtigen routinemäßig offenzulegen. Die bloße Erwähnung der Nationalität eines Verdächtigen im Namen der Transparenz, wie von FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai vorgeschlagen, kann rassistische Stereotypen verstärken, wie von Ferda Ataman gewarnt wurde.