Anstehende Gerichtsverhandlung für Höcke wegen Nazi-Phrasen: Anklage wird formell präsentiert
Der Angeklagte soll laut Anklage das Geläut als Motto der paramilitärischen nationalsozialistischen Einheit (SA) erkannt haben. Dieser Tatsache, wie der Anklage argumentiert, macht Hocke wegen des Teilens von Symbolen einer vergangenen nationalsozialistischen Gruppe verantwortlich.
Während einer Veranstaltung, die unter dem Namen AfD Stammtisch bekannt war, in einem Gasthaus in Gera, soll Hocke vor rund 350 Anwesenden "Alles für" gerufen und seine Anhänger dazu aufgerufen haben, mit Gesten "Deutschland" zu antworten.
Die Anklage behauptet, dass beide Hocke und seine Anhänger bewusst waren, dass das Geläut ein verbotenes Slogan der Nazi-Bewegung während dieser Periode war. Ein Verfahren gegen Hocke für eine ähnliche Vorfall in Merseburg, Sachsen-Anhalt, war bereits laufend.
In einem früheren Verfahren Mitte Mai hat das Landgericht Hocke, dem AfD-Politiker, eine Geldstrafe von 13.000 Euro wegen des Gebrauchs des SA-Slogans "Alles für Deutschland" bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg auferlegt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Das zweite Verfahren in Halle hat bereits einen neuen Termin für Donnerstag festgesetzt. Vor der Anklageerhebung haben die Verteidiger mehrere Anträge gestellt, darunter die Widerlegung öffentlicher und medialer Bias gegenüber ihrem Mandanten, die Frage der Zuständigkeit des Landgerichts Halle und die Beendigung des Verfahrens.
Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden. Das Verfahren wurde anfangs unterbrochen.
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